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Ulrike Bahr
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Frage von Erwin T. •

Warum bekommen Haushalte mit einem Eintarifzähler für Wärmepumpenstrom keinen NT (28 Cent), Kunden mit Doppeltarifzähler aber wohl.

Sehr geehrte Frau Behr,
können sie mir den og. Unterschied mal erklären? Es geht doch um die Energiewende und nicht darum wer hier mit welchem Zähler arbeitet. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum die Menschen mit einem eigenen Zähler, nur für den Wärmepumpenstrom, außen vorgelassen werden. Ich habe im Jahr 2020 Wärmepumpenstrom in Höhe von 15 Cent je KW bezogen. Jetzt zahle ich 40,0 Cent je KW. Die mit einem Doppeltarifzähler zahlen 28,0 Cent je KW. Das ist ungerecht und nicht nachvollziehbar. Warum werden hier Unterschiede bei den Wärmepumpen gemacht. Es ist doch im Sinne der Regierung auf Wärmepumpen umzustellen. Hier werden die Personen, die bereits seit Jahren eine Wärmepumpe betreiben, benachteiligt.
Solche Schritte der Regierung verunsichern die Bevölkerung. Selbst der Bundesverband der Wärmepumpenbetreiber kann diesen Schritt nicht nachvollziehen.

MfG

E. T.

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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Generell ist für den Betrieb einer Wärmepumpe ein zweiter Zähler nicht notwendig. Möchten Haushalte jedoch einen Hoch- und Niedertarif nutzen, ist ein zweiter Zähler Voraussetzung. Ein Zweitarifzähler bzw. Doppeltarifzähler besteht aus zwei getrennten Zählwerken. Durch die beiden Zählwerke kann der Verbrauch für zwei Zeitabschnitte getrennt erfasst werden. Der Energieverbrauch am Tag wird als sogenannter Hochtarif (HT) und nachts als Niedertarif (NT) gemessen.

Nachdem nachts auf das gesamte Netz gesehen weniger verbraucht wird, wird der Strom zur Nebenzeit günstiger angeboten. Somit können die Anbieter tagsüber zum Hochtarif (HT) und nachts zum Niedertarif (NT) abrechnen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrike Bahr, MdB

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