Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG
Sehr geehrte Frau Bahr,
wann wird die im Koalitionsvertrag festgesetzte zweiwöchige Partnerfreistellung nach Geburt eingeführt? - immerhin fordert die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Art. 4 (1) RICHTLINIE (EU) 2019/1158) eine verbindlich Umsetzung in nationales Recht innerhalb drei Jahren. Ablauf hierbei war 02. August 2022 (Art. 20 (1) RL).
Mit freundlich Grüßen
Sehr geehrter Herr W.,
die Familienstartzeit ist im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis90/ Die Grünen und FDP vereinbart. Sie ist jedoch nicht erforderlich zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf 2019/ 1158. Die Regelungen des Elternzeitgesetzes gehen über die von der EU geforderten Mindeststandards hinaus.
Über die Finanzierung der Familienstartzeit gibt es noch keine abschließende Einigung. Plan ist, die zweiwöchige Freistellung der Väter mit Lohnfortzahlung und Erstattung aus der U2-Umlage analog zum Mutterschutz zu finanzieren. Wegen der damit verbundenen Belastungen für die Wirtschaft ist das aber noch nicht abschließend geeint. Einen genauen Zeitplan kann ich Ihnen nicht nennen, weil das Vorhaben noch nicht an den Bundestag überwiesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bahr, MdB