Ungleichbehandlung Pensionär*innen und Rentner*innen.
Sehr geehrte Frau Bahr, warum bekommen Pensionär*innen 71,5% vom Durchschnitt ihrer letzten 2 Jahre und Rentner*innen 48% von Irgendwas? Denn diese 48% sind keine feste Berechnungsgrundlage. Meines Erachtens ist diese Ungleichbehandlung mit Art. 3 GG nicht zulässig.
Sehr geehrter Herr A.,
Pension und Rente beruhen auf zwei unterschiedlichen Systemen. Wer im Arbeitsleben Beamte:r, Soldat:in oder Richter:in war, bezieht Pension, alle anderen Rente. So entscheidet Ihre Berufswahl, welche Bezüge Sie im Alter erwarten.
Beides lässt sich transparent berechnen. Die Höhe der Pension richtet sich nach dem letzten Gehalt, max. 71,75 Prozent vom Brutto. Die Rente berechnet sich dagegen aus allen Arbeitsjahren und bemisst sich an Entgeltpunkten, abhängig von Dauer der Einzahlung und Höhe des Einkommens. Ein weiterer Unterschied: Die Pension deckt zwei Säulen der deutschen Alterssicherung ab, während die Rente nur den gesetzlichen Teil ausmacht und durch Zusatzversicherungen ergänzt werden kann. Außerdem müssen Pensionäre von ihrer Pension zusätzlich noch eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen.
Es handelt sich also wie gesagt um verschiedene Systeme, die verschiedenen Berufen folgen.
Grundsätzlich setzen wir uns als SPD bereits seit langem für eine gemeinsame Rentenkasse ein, in die alle einzahlen, damit dieses Nebeneinander unterschiedlicher Logiken endlich beendet wird. Dies werden wir auch weiterhin tun, auch wenn sich hierfür bislang keine parlamentarische Mehrheit finden konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bahr, MdB