Umsetzung der EU-Richtline 2019/1158
Sehr geehrte Frau Bahr,
die EU-Richtline 2019/1158, welche verschiedene Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige enthält, ist gemäß der Richtlinie bis zum 02. August 2022 umzusetzen.
Bislang ist weder auf den Internetseiten der Ministerien noch im DIP des Bundestages hierzu etwas zu finden, auf welche Art und Weise z. B. der Anspruch auf flexible Arbeitsregelungen (Artikel 9 der Richtlinie), insbesondere ggf. ein Anspruch auf Telearbeit (Nr. 34 der einleitenden "Erwägung der Gründe" der Richtlinie), umgesetzt werden soll.
Im Rahmen Ihres Vorsitzes im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollte das Thema Ihnen zumindest bekannt sein. Können Sie hierzu Auskunft erteilen, was Stand der Dinge im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie ist bzw. welches Ministerium "federführend" bei der Umsetzung dieser Richtlinie ist?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.04.2022. Das BMFSFJ hat zur Umsetzung der Richtlinie einen Referentenentwurf erarbeitet, der sich momentan innerhalb der Bundesregierung in der Ressortabstimmung befindet. Viele Punkte der Richtlinie sind in Deutschland aber bereits geltendes Recht. Anpassungen im Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz, im Familienzeitgesetz und im AGG sind aber im Referentenentwurf vorgesehen. Nach dem Abstimmungsprozess wird er für die Verbändeanhörung höchstwahrscheinlich auf der Internetseite des BMFSFJ veröffentlicht. Bis dahin bitte ich Sie noch um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bahr, MdB
Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend