Steuerfreie Beträge, wegen Inflation ?
Jeder Bürger der einen Arbeitgeber hat kann bis zu 3000 Euro Steuerfrei von seinem Arbeitgeber geschenkt bekommen. Die Aktion läuft bis ende 2024. Nur den einen kann der Chef leiden, der bekommt 3000 Euro Steuerfrei und den anderen kann der Chef nicht leiden, der bekommt 200 Euro Steuerfrei. Nehmen wir an, der Chef muss das Geld mit 40% versteuern. Dann bekommt der eine 1200 Euro vom Staat und der andere bekommt 80 Euro Steuerfrei vom Staat. Alles über Umwegen, aber der Chef bekommt 1280 Euro Steuern vom Staat zurück. Jetzt die große Frage, warum bekommt der mit mehr Geld auch mehr vom Staat geschenkt ? Oder warum bekommt nicht jeder Steuerzahler gleich viel Geld vom Staat geschenkt ? Damit bekäme jeder Arbeitnehmer, Rentner und Pensionär der Steuern bezahlt den selben Freibetrag. Muss das alles so ungerecht behandelt werden ?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihrem Rechenbeispiel nicht folgen. Daher fasse ich gerne kurz die Grundsätze der Inflationsausgleichsprämie für Sie zusammen:
Es handelt sich dabei nicht um eine Zahlung vom Staat, sondern um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen. Der Staat ist daran insofern beteiligt, dass die Zahlungen steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei sind. Es gibt also kein Geld vom Staat geschenkt, sondern der Staat verzichtet hierbei auf Steuereinnahmen.
Arbeitgeber:innen sind theoretisch nicht verpflichtet, allen Mitarbeitenden die Prämie in gleicher Höhe auszubezahlen, das ist korrekt. Dennoch gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz und Abweichungen müssen sachlich gerechtfertigt sein, zum Beispiel, wenn sie sich am Gehalt orientieren. Wer die Prämie auszahlen will, muss dabei alle Mitarbeitenden bedenken. Arbeitgeber:innen können bei der Auszahlung der Prämie nicht willkürlich vorgehen.
Hier finden Sie die FAQ zur IAP auf der Seite des Finanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bahr MdB