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Ulrike Bahr
SPD
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Frage von Maren F. •

Soll Elternzeit finanziell unattraktiv sein? Das Elterngeld deckt kaum die laufenden Kosten (man zieht ja nicht um, kündigt Versicherungen oder Kredite, weil man in Elternzeit geht).

Sie bitten nun um Verständnis, dass für Beamt:innen in Elternzeit in Bezug auf den Inflationsausgleich keine Ausnahme gemacht werden könne. Da dann allen Eltern in Elternzeit die Ausgleichsprämie zugutekommen müsse, was nicht finanzierbar sei.

Wäre es dann nicht fairer, wenn Eltern in Elternzeit mit einberechnet würden und dann alle einen etwas geringeren Betrag erhielten, statt so ein Teil der arbeitenden Bevölkerung, der zufällig im geforderten Zeitraum ein Kind betreut, mehr Ausgaben und geringere Einnahmen hat, zu benachteiligen. Es sorgt doch für Frust, wenn man Jahre lang in Vollzeit gearbeitet hat und just jetzt das Glück hat, ein Kind zu betreuen.

Möchte die Regierung nicht, dass gut verdienende Eltern ihre Kinder in Elternzeit betreuen? Dann wären ausreichend Kitaplätze für Kinder ab 2 Monate mit einem entsprechenden Betreuungsschlüssel eine Lösung. Wie möchte Deutschland Familiengründung für Hochqualifizierte und Wohlverdienende attraktiv gestalten?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

wenn Eltern in Elternzeit gehen, beziehen sie kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern eine Entgeltersatzleistung als staatliche Leistung.

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen haben im Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro erhalten. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 wurden monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro ausbezahlt. Teilzeitbeschäftigten wurde der Inflationsausgleich zeitanteilig gezahlt.

Anspruch auf die einmalige Inflationsausgleichsprämie im Juni 2023 hatten Beschäftigte, wenn am 1. Mai 2023 ein Beschäftigungsverhältnis bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 ein Anspruch auf Entgelt bestand.

Beschäftigte bei Bund und Kommunen, die sich vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 in Elternzeit befanden, haben keinen Anspruch auf die einmalige Inflationsausgleichszahlung.

Für die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024 muss in dem jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis sowie an mindestens einem Tag ein Anspruch auf Entgelt bestanden haben.

Zuletzt bleibt mir zu betonen, dass wir in unseren Bemühungen nach einer Reform des Elterngelds im Sinne der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nicht nachlassen werden. Dazu zählt auch die Einführung eines zusätzlichen Partnermonats (15 statt 14 Elterngeldmonate) und insbesondere die zeitnahe Einführung der geplanten Familienstartzeit (zweiwöchige bezahlte Partner*innenfreistellung nach der Geburt des Kindes).

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrike Bahr, MdB

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