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Ulrike Bahr
SPD
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Frage von Daniel F. •

Sind aktuell im politischen Raum Bestrebungen im Gange, um diese greifbare Ungleichbehandlung anzugehen?

Sehr geehrte Frau Bahr,

die in Deutschland tätigen Zollvollzugsbeamten verrichten wie ihre Kollegen/innen der Bundespolizei einen verantwortungsvollen und immens wichtigen Dienst, welcher mit immer größeren Gefahren verbunden ist.

Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Zollbeamten, welche Dienst in polizelichen Aufgabenbereichen (Zollfahndung, FKS, KEVen, Flughäfen, Küstenwache) verrichten, immer noch nicht in den Personenkreis der Beamten (Landespolizei, Bundespolizei, Beamte des Verfassungsschutzes, BKA, Bundestagspolizei, Beamte des Feuerwehrdienstes) aufgenommen worden sind, welche eine besondere Altergrenze für die Pensionierung in Anspruch nehmen können.

Sind aktuell im politischen Raum Bestrebungen im Gange, um diese greifbare Ungleichbehandlung anzugehen?

Für Ihre Bemühungen bereits vorab herzlichen Dank

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Zollverwaltung gibt es neben vollzugspolizeilich geprägten Aufgaben, etwa bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, eine Vielzahl von sehr unterschiedlichen Tätigkeiten, auf die diese vollzugspolizeilichen Merkmale nicht zutreffen. 

Dies betrifft etwa den großen Bereich der Wirtschafts- und Steuerverwaltung. Die hier tätigen Beschäftigten der Hauptzollämter erheben u. a. Verbrauch- und Verkehrsteuern sowie die Einfuhrumsatzsteuer und tragen damit zu einem erheblichen Teil zu den Steuereinnahmen des Bundes bei. Aber auch die Lehre am Bildungs- und Wissenschaftszentrum und die allgemeine innere Verwaltung bieten Beschäftigungsmöglichkeiten jenseits vollzugspolizeilich geprägter Tätigkeiten. 

Ist es einem Zollbeamten, z.B. aufgrund körperlicher Einschränkungen im Alter, nicht mehr möglich seinen Dienst im Vollzugsbereich auszuführen, so gibt es diverse andere Möglichkeiten innerhalb der Zollverwaltung. Ein gewisses Maß an Rotation ist im Rahmen der Personalentwicklung sogar erwünscht, um die Beschäftigten zu fördern und sie zu vielseitig einsetzbaren Wissensträgern weiterzuentwickeln. Diese Unterschiede zwischen Bundespolizei und Zollverwaltung wirken sich nachvollziehbarerweise auch auf die Festsetzung der Regelaltersgrenze durch den Gesetzgeber aus.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr

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