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Ulrike Bahr
SPD
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Frage von Nadine S. •

Kritik an Ihren Angaben zum Umgangs- und Unterhaltsrecht! Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass arbeitenden Eltern weniger Mittel bleiben, als Sozialhilfeempfänger?

Danke für Ihre Antworten, die ich leider so nicht stehenlassen kann. Selbstverständlich haben getrennt lebende Eltern die Möglichkeit, Fragen der Betreuung und des Unterhaltes zu klären. Nach einer Trennung ist dies verständlicherweise oft nicht möglich. Nach Gesetzgebung zahlt dann der Vater auch den vollen unterhalt, wenn er die Kinder zu 40 % betreut! Wie soll ein Normalverdiener für 3 Kinder Unterhalt zahlen und gleichzeitig Verantwortung für ihre Erziehung übernehmen. Bitte googeln Sie mal nach, welch angeblich umfassende Reform 1998 erbracht wurde!! Ist kindeswohl in Ihrer Sichtweise definiert, dass der Vater seine Erziehungsrolle nicht wahrnehmen darf, weil mit einem Selbstbehalt von 1160 Euro niemals Wohnung und Lebenshaltungskosten für 3 Kinder erbracht werden können? So krass selten ist dieses reale Beispiel meines Freundes nun wirklich nicht! Ihre Meinung: Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass arbeitenden Eltern weniger Mittel bleiben, als Sozialhilfeempfänger?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

in meiner ersten Antwort hatte ich bereits geschrieben, dass wir das Familienrecht reformieren wollen. Dazu gehört auch eine gerechtere Aufteilung der finanziellen Lasten bei geteilter Betreuung. Und dazu zählt zum Beispiel auch, dass mitbetreuende Väter entsprechenden Wohnraum brauchen, der beim Selbstbehalt berücksichtigt werden muss.

Das Grundgesetz unterscheidet nach meiner Kenntnis nicht zwischen berufstätigen Menschen und Transferleistungsbeziehern. Aber für mich als Sozialdemokratin gilt das Lohnabstandsgebot. Darum: Ja, wir wollen da Regelungen treffen, bei denen ein besserer Ausgleich stattfindet und arbeitende Eltern nicht über Gebühr belastet werden. Aber für mich als Kinder- und Jugendpolitikerin ist eben auch wichtig, dass dies nicht auf Kosten der Kinder, sondern zur Förderung ihres Wohls geschehen soll. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir außerdem finanzielle Entlastung für alle Familien (gemeinsam, getrennt und allein erziehende) schaffen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrike Bahr

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