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Ulrike Bahr
SPD
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Frage von Manfred K. •

Hat die SPD vor, ihre 2004 geänderte Rentenreform, zu Betriebsrenten/Versorgungswerken zu zahlenden Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung/Zusatzbeitrag zu korrigieren.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Es ist uns sehr bewusst, dass die nachträgliche Belastung von Betriebsrenten für gesetzlich Versicherte mit dem vollen Krankenkassenbeitrag als ungerecht empfunden wird und die Attraktivität einer eigenen Rentenversicherung sehr gesenkt hat. In dieser Wahlperiode haben wir immerhin eine Entlastung umgesetzt. Die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,25 Euro wurde in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt, ab 2020 zunächst in Höhe von 159,25 Euro. Dies bedeutet, dieser Freibetrag bleibt für alle Betriebsrenten frei von Krankenversicherungsbeiträgen. Wer eine Betriebsrente bekommt, wurde damit im Jahr 2020 um rund 300 Euro entlastet.

Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen dann de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner werden spürbar entlastet. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen. Hier werden die Krankenkassenbeiträge, die ja auch zehn Jahre berechnet werden, durch den Freibetrag künftig um rund 3.000 Euro gesenkt. Die Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich werden vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert.

Das war die Kompromisslösung, die wir mit unserem Koalitionspartner verhandelt haben. Als SPD setzen wir uns dafür ein, auf die Vollverbeitragung von Betriebsrenten und die Doppelverbeitragung aus alten Verträgen zu verzichten. So steht es auch in unserem Zukunftsprogramm.

Mit freundlichen Grüßen,

U. B.

 

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