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Ulrike Bahr
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Frage von Dieter C. •

Guten Tag Frau Bahr, wieso kann ein Minister entscheiden ob eine im Koalitionsvereinbarung getroffene Vereinbarung : Zahlung eines Klimageldes nicht in dieser Legislaturperiode, nicht gezahlt wird?

Wo bleibt das Machtwort unseres Bundeskanzlers. Hier bestätigt sicher wieder einmal eine Aussage eines Bundesverfassungsrichters : auf die Aussagen der Politik darf man sich nicht verlassen, sie können immer wieder retuniert werden. Hofft die SPD mit ihrer derzeitigen Politik auf gute Wahlergebnisse in 2025, so naiv kann man doch wohl nicht sein.

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Antwort von
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Guten Tag Herr C., 

Der Koalitionsvertrag besagt, dass wir, "um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld)". Nimmt man den Koalitionsvertrag wörtlich, wird lediglich die Einrichtung eines Kompensationsmechanismus vereinbart und nicht die Auszahlung eines Klimageldes. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat angekündigt, den für ein Klimageld erforderlichen Kompensationsmechanismus noch in dieser Legislaturperiode fertigzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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