Bis jetzt ist nur vorgesehen, dass auch Empfänger:innen von Versorgungsbezügen des Bundes die Inflationsausgleichszahlung erhalten sollen. Was genau ist für Rentner:innen vorgesehen?
Sollten die Rentner:innen wieder übergangen werden, wird die AfD sichelich weiteren Zulauf erhalten.
Sehr geehrter Herr B.,
dass Pensionäre einen Inflationsausgleich erhalten, Rentner jedoch nicht, liegt daran, dass wir in Deutschland getrennte Rentenkassen für Beamte und Arbeitnehmer:innen haben.
Die Tarifpartner – also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – haben sich kürzlich auf eine Inflationsausgleichsprämie für Tarifbeschäftigte geeinigt, also für alle Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag gilt. Diese Tarifeinigung wird ebenfalls auf Bundesbeamte übertragen. Das ist im Übrigen nicht unüblich, sondern bei eigentlich jedem Tarifabschluss der Fall.
Nun sind Pensionäre – anders als Rentner – Beamte im Ruhestand und erhalten deshalb ein sogenanntes „Ruhegehalt“. Daher gilt die Übertragung von Tarifabschlüssen auf Beamte auch für sie.
Die Rente hingegen wird auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst. In diesem Jahr wird sie im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent erhöht. Schon im letzten Jahr gab es eine deutliche Rentenerhöhung: im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent.
Der von Ihnen erwähnte Inflationsausgleich ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Aber auch für Rentnerinnen und Rentner gab und gibt es eine Reihe von Entlastungen, zum Beispiel die Energiepauschale. Sie profitieren zudem von Strom- und Gaspreisbremse, von vergünstigten ÖPNV-Tickets und weiteren Maßnahmen.
Grundsätzlich setzen wir uns als SPD bereits seit langem für eine gemeinsame Rentenkasse ein, in die alle einzahlen, damit dieses Nebeneinander unterschiedlicher Logiken endlich beendet wird. Dies werden wir auch weiterhin tun, auch wenn sich hierfür bislang keine parlamentarische Mehrheit finden konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bahr, MdB