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Ulrike Bahr
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Frage von Birgit S. •

Bekommen ehemalige Postbeamte - Versorgungsempfänger, die aus gesundheitlichen Gründen mit gekürztem Versorgungsentgelt in Ruhestand sind auch die 3000 Euro ?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

nach aktuellem Sachstand muss die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen erst per Gesetz beschlossen werden. Dies ist für Herbst 2023 vorgesehen. Der aktuelle Entwurf sieht folgende Regelung vor:

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene und Unterhaltsbeitragsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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