Frage von Birgit S. • 17.07.2023
Bekommen ehemalige Postbeamte - Versorgungsempfänger, die aus gesundheitlichen Gründen mit gekürztem Versorgungsentgelt in Ruhestand sind auch die 3000 Euro ?
Antwort von Ulrike Bahr SPD • 23.08.2023
Sehr geehrte Frau S.,
nach aktuellem Sachstand muss die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen erst per Gesetz beschlossen werden. Dies ist für Herbst 2023 vorgesehen. Der aktuelle Entwurf sieht folgende Regelung vor:
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene und Unterhaltsbeitragsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bahr, MdB