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Ulrike Bahr
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Frage von Karin S. •

Bekomme ich als Witwe eines Polizeibeamten in Schleswig-Holstein die Inflationsprämie von 3000 Euro?

Mein Mann ist am 10. November 2022 verstorben.

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Sehr geehrte Frau. S.

falls Ihr verstorbener Ehemann Beamter der Bundespolizei war, sieht das Gesetz eine Einmalzahlung im Juni 2023 in Höhe von 446 Euro und in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 Zahlungen in Höhe von 79 Euro für Witwen vor. Im Gesetz des Landtages SH heißt es:

㤠89b Sonderzahlung aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise

(1) Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise wird den am 9. Dezember 2023 vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern für das Jahr 2023 eine Sonderzahlung in sinngemäßer Anwendung des § 59b Absatz 1 SHBesG gewährt, die sich nach dem jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatz und den Anteilssätzen des Witwen- und Waisengeldes sowie des Unterhaltsbeitrages aus dem Betrag von 1.500 Euro ergibt. Bei Empfängerinnen und Empfängern von Mindestversorgungsbezügen gilt der jeweils maßgebliche Mindestruhegehaltssatz."

 

Da ich Abgeordnete für den Wahlkreis Augsburg-Stadt bin, sollten Sie sich für weitere Fragen an die zuständigen Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis wenden. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ulrike Bahr, MdB 

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