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Ulrike Bahr
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Frage von Ruth D. •

Bekomme ich als Witwe eines bereits 2011 verstorbenen Pensionärs auch die Inflationsausgleichsprämie? Ich wohne in Schleswig Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

nach aktuellem Sachstand muss die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen erst per Gesetz beschlossen werden. Dies ist für Herbst 2023 vorgesehen. Der aktuelle Entwurf sieht folgende Regelung vor:

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene und Unterhaltsbeitragsempfänger erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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