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Ulrike Bahr
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Frage von Dieter C. •

Frage an Ulrike Bahr von Dieter C. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Guten Tag Frau Bahr, warum haben Sie am 6. Mai gegen ein Gesetz zur Ablösung der Leistungen an die Kirchen gestimmt. Warum werden aus meinen Steuern Leistungen an die Kirche gezahlt obwohl seit der Weimarer Republik der Staat aufgefordert ist diese Zahlungen einzustellen. Haben wir nicht eine Trennung von Staat und Kirche. Wann kommt das Parlament seinen Aufgaben nach.
D. C.

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Sehr geehrter Herr Conradt,

die Staatsleistungen an die Kirchen - 2020 etwa 570 Mio Euro - sollen abgelöst werden. Das ist ein Verfassungsauftrag aus der Weimarer Reichsverfassung, der ins Grundgesetz überführt und immer noch nicht umgesetzt wurde. Auch der Antrag der Oppositionsfraktionen, den wir in der letzten Sitzungswoche abgelehnt haben, bietet dafür aus meiner Sicht keine tragfähige Lösung.

Die Staatsleistungen müssen die Bundesländer aufbringen, die die Rechtsnachfolger der enteigneten geistlichen Herrschaften sind. Sie leisten in sehr unterschiedlichem Umfang und zum Teil auf der Grundlage eigener Konkordate, so z.B. Bayern, und tragen damit auch in sehr unterschiedlichem Umfang zur Finanzierung der Kirchen bei. In Nordrhein-Westfalen machen die Staatsleistungen z.B. nur etwa 1% der Kircheneinnahmen aus, in Sachsen-Anhalt sind es fast 20%. Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen gibt aber einen einheitlichen Faktor vor, mit dem die Einmalzahlung ermittelt werden soll, mit der die Ablösung erfolgt. Das berücksichtigt weder die Finanzsituation der Kirchen noch die Leistungsfähigkeit der Länder. Die umfangreiche Anhörung im Innenausschuss hat diese Probleme gut herausgearbeitet (Aufzeichnung und Stellungnahmen hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a04_innenausschuss/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2EwNF9pbm5lbmF1c3NjaHVzcy9hbmhvZXJ1bmdlbi84MzIzNTQtODMyMzU0&mod=mod541724 ).

Ich bin durchaus dafür, ein Grundsätzegesetz des Bundes in Angriff zu nehmen und den Verfassungsauftrag umzusetzen. 100 Jahre sind genug, wir sollten handeln, müssen jetzt aber auch nichts überstürzen. Ein Rahmengesetz muss unbedingt im Vorfeld mit den Kirchen selbst und vor allem mit den Bundesländern, die die Kosten tragen müssen, ausgehandelt werden. Ich schließe mich darum der Forderung meiner Parteikollegin Barbara Hendricks an, dass wir in der nächsten Wahlperiode eine Kommission einberufen sollten, die verfassungskonforme und tragbare Kompromisse erarbeitet.

Wir haben in Deutschland zwar einen weltanschaulich neutralen Staat, aber kein streng laizistisches Prinzip, sondern verfolgen in unserer Rechtsordnung eine freundliche Trennung von Kirche und Staat. Angesichts der gesellschaftlichen Aufgaben, die die Kirchen immer noch schultern, sind wir damit bislang gut gefahren. Wir sollten die Ablösung der Staatsleistungen darum für beide Seiten fair gestalten. Die Bundesländer dürfen finanziell nicht überfordert werden, die Kirchen sollen ihre Aufgaben weiter gut erfüllen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB
Bürgerbüro Augsburg

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