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Frage von karl s. •

Frage an Ulrike Bahr von karl s. bezüglich Familie

Das Kinderrecht ins Grundgesetz ist nach der ersten Ablehnung wieder auf der Tagesordnung. Sind Sie auch der Meinung dass damit das Familienrecht untergraben wird ?

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Sehr geehrter Herr Schwarze,

danke für Ihre Frage. Nein, ich bin nicht der Meinung, dass Kinderrechte im Grundgesetz das Familienrecht untergraben. Grundrechte sind Abwehrrechte und Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat. Die Rechte der Kinder aus der UN-Kinderrechtskonvention gelten bereits jetzt in Deutschland als einfaches Gesetz. Im Grundgesetz würden die Kinderrechte mit allen anderen wichtigen Grundrechten auf Augenhöhe gebracht. Weiterhin werden die Eltern die Ansprüche ihrer Kinder durchsetzen, denn im Normalfall sind Eltern die besten Anwälte ihrer Kinder und setzen sich mit Nachdruck für ihre Interessen ein. Mit einem eigenen Kindergrundrecht auf Schutz, Förderung und Beteiligung müssen Eltern hoffentlich weniger kämpfen, um die Rechte ihrer Kinder zum Beispiel auf gute Bildung, aber zum Beispiel auch auf eine Berücksichtigung der Kinderinteressen bei der Stadt- und Verkehrsplanung durchzusetzen.

Ich sehe darum nicht, dass Kinderrechte im Grundgesetz das Familienrecht "untergraben". Familiengerichtliche Verfahren sollen aber kindgerechter werden. Schon jetzt soll das Kindeswohl bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigt werden. Wenn Kinder einen grundgesetzlich abgesicherten Anspruch auf kindgerechte Beteiligung in eigener Sache haben, werden Familienrichter*innen (noch) mehr Sorgfalt darauf verwenden, sich mit den Auswirkungen von Entscheidungen auf Kinder auseinander zu setzen.

Kinder sind eben keine kleinen Erwachsenen, sondern haben besondere Bildungs- und Entwicklungsaufgaben zu meistern und auch besondere Bedürfnisse nach Bindung, Schutz und Zuwendung. Darum halte ich es für richtig, dass sie als eigene Grundrechtsträger im Grundgesetz genannt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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