Frage an Ulrike Bahr von Dorothea-Ruth L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was werden Sie unternehmen um den Mietwucher einzudämmen und dadurch auch den vielen finanziell Schwachen einen angemessenen Wohnraum zu ermöglichen? Nur das Wohngeld zu erhöhen reicht meines Erachtens nicht aus, weil damit ja wieder die Gesellschaft die Zeche zahlt.
Ich wüsste gerne von Ihnen wie sich unsere Regierung eine Rente von 48% des Monatsgehaltes vorstellt - außer man ist Politiker oder verdient noch darüber? Als Krankenschwester in Rente könnte ich davon nicht leben und nicht sterben und eine angemessene Rücklage ist bei unserem Gehalt auch kaum möglich. Nun ist mein Beruf aber nicht das Ende der Fahnenstange. Es gibt viele Berufe bei denen man noch viel weniger verdient!
Sehr geehrte Frau L.,
herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern und zu der geplanten Rentenreform.
Die SPD hat bereits in der vergangen Legislaturperiode die Mietpreisbremse eingeführt. Seit dem darf der Mietpreis bei Neuvermietungen von Wohnungen nur maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mit der Mietpreisbremse wollten wir die steigenden Mieten in den Ballungszentren eindämmen. Leider hat das nicht gut geklappt, weil es viele Ausnahmen gab (Einzug in Neubau, Sanierung der Wohnung, höhere Vormiete u.a.). Vor allem die Modernisierungsumlage steht nach wie vor in der Kritik alteingesessene Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen zu verdrängen, weil diese nach einer Modernisierung zu teuer werden.
Die SPD hat das erkannt und bessert nach. Die Modernisierungsumlage – also der Betrag, der nach Modernisierungsmaßnahmen auf die Jahresgesamtmiete umgelegt werden darf – wird künftig von 11 Prozent auf 8 Prozent gesenkt. Gleichzeitig wird eine einheitliche Grenze eingeführt, falls die Mieterhöhung trotz der geringeren 8 Prozent Umlage nach einer Modernisierung im Verhältnis zur bisherigen Miete zu hoch wäre. In diesem Fall greift eine sogenannte Kappungsgrenze. Das heißt: Der Betrag, um den die monatliche Miete nach einer Modernisierung erhöht wird, darf innerhalb von sechs Jahren höchstens 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Diese Regelung gilt bundesweit und für alle Modernisierungsmaßnahmen.
Vermieter werden neuerdings verpflichtet, noch vor Abschluss eines Mietvertrags unaufgefordert dazulegen, ob im konkreten Fall eine begründete Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Nur wenn diese Auskunft erteilt wird, können sich Vermieter auch später auf diese Ausnahme berufen. Dank dieser vorgeschalteten Auskunftspflicht können Mieterinnen und Mieter von vornherein besser beurteilen, ob die geforderte Miete rechtlich erlaubt ist. Falls ein Verstoß vorliegt, reicht in Zukunft ein schriftliches „Ich rüge die Höhe der Miete!“ an den Vermieter aus, um die zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Diese Maßnahmen gelten ab dem 01.01.2019.
Trotzdem wissen wir: Nur das Bauen von bezahlbaren Wohnungen hilft, um gegen den Wohnungsmangel langfristig anzukommen. Deswegen gibt der Bund 2.5 Milliarden in den kommenden Jahren für den sozialen Wohnungsbau aus.
Als weitere Schritte möchte die SPD ein Gesetz verabschieden, mit dem künftig einfacher und schneller gebaut werden kann und mit dem die Behörden vor Ort das dafür notwendige Personal einstellen können. Dazu setzt sich SPD für einen Mieterhöhungsstopp für 5 Jahre ein – überall dort, wo der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist.
Auch bei der Rente tut sich etwas.
Sie haben Recht, künftig wird das Rentenniveau bei 48 Prozent stabilisiert und der Beitragssatz bei maximal 20 Prozent gedeckelt. Die sogenannte „doppelte Haltelinie“ gilt bis 2025.
Mit dem Stabilisieren des Niveaus hat die SPD einen wichtigen ersten Schritt getan. Ohne diesen Mechanismus würde das Rentenniveau weiter absinken, denn zukünftig es gibt immer weniger, die in die Rentenversicherung einzahlen, aber immer mehr, die davon profitieren. Gerne möchte die SPD die doppelte Haltelinie bis 2040 gesetzlich festschreiben. Wer regelmäßig arbeiten geht, muss im Alter mit einer verlässlichen Rente planen können. Hier gibt es bisher noch kein Einvernehmen mit der CDU/CSU.
Trotzdem unterstützen wir Rentnerinnen und Rentner in vielerlei Hinsicht: Väter und besonders Mütter, die ihre vor 1992 geborenen Kinder zu Hause erzogen haben und deswegen weniger arbeiten konnten, bekommen einen halben Rentenpunkt zusätzlich angerechnet.
Auch wer wenig verdient wird später mehr Rente bekommen. Dafür senken wir die Betragssätze zur Rentenversicherung für Einkommen bis 1.300 Euro (vormals 451 – 850 Euro), ohne dass diese reduzierten Beiträge künftig zu einer geringeren Rentenleistung führen.
Wer im Alter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten gehen kann, wird zukünftig besser gestellt. Betroffene Personen werden länger so behandelt, als hätten sie weiterhin regulär gearbeitet. Diese Anrechnungszeit steigt schrittweise von heute 62 Jahren auf 67 Jahre im Jahr 2031. Im Vergleich zu 2014 werden dann 7 Jahre mehr angerechnet und so eine Verbesserung der Rente um rund 17 Prozent erzielt.
Um eine höhere Rente zu bekommen ist es notwendig, dass die Löhne steigen. Gerade der soziale Bereich und gerade Frauen sind von einer geringen Rente betroffen. Deshalb stärken wir die sozialen Berufe.
SPD-Ministerin Franziska Giffey arbeitet gemeinsam mit SPD-Minister Hubertus Heil und 43 führenden Köpfen aus den Sozialsystemen und Akteuren aus der Pflege seit Juni 2018 an Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Alten- und Krankenpflege. Ziel ist, realistische Vereinbarungen für alle zu treffen, damit Löhne steigen (z.B. über flächendeckende Tarifverträge) und eine bessere Personalausstattung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gewährleistet werden kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und falls nicht, freue mich immer über einen persönlichen Austausch in einer meiner offenen Bürgersprechstunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bahr