Frage an Ulrike Bahr von Miriam A. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Frau Bahr,
ich bitte Sie Stellung zu beziehen zum geplanten Vorgehen der Bundesregierung in Bezug auf die öffentliche Infrastruktur und der damit verbundenen Änderung des Grundgesetzes. Die Verwaltung der Bundesautobahnen soll in die Bundesverwaltung überführt werden. Es wird möglich sein, sich zur Erledigung dieser Aufgabe einer Gesellschaft des privaten Rechts zu bedienen. Diese Gesellschaft verbleibt jedoch im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Diese Änderungen in Art. 90 GG sind grundsätzlich zu begrüßen.
Vielen Dank im voraus
Sehr geehrte Frau Artma,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich wegen der turbulenten Sitzungswoche leider erst jetzt beantworten kann. Ich bin der Meinung, dass Autobahnen und Fernstraßen in jedem Fall im Besitz des Bundes und damit der Allgemeinheit bleiben müssen. Zur Verwaltung kann sich der Bund aber einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Das geschieht zum Beispiel auch im Rahmen von Entwicklungshilfeprojekten über die Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit GIZ. Mit der gestern im Bundestag beschlossenen Regelung werden mehrere Schranken eingezogen, die auch eine Privatisierung durch die Hintertür verhindern. Auch die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften müssen zu 100% im Staatsbesitz bleiben. Öffentlich-private Partnerschaften bei Straßenbauprojekten, die ja auch heute schon möglich sind, werden begrenzt.
Diese Änderungen konnte ich mittragen, zumal im Gesetzespaket einige Regelungen mitbeschlossen wurden, die mir sehr am Herzen liegen: Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende, der jetzt ohne zeitliche Begrenzung für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt werden kann, und die Lockerung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich (Art. 104c GG). Damit erhält der Bund die Möglichkeit, direkt für finanzschwache Kommunen dringend benötigte Gelder für Schulsanierungen bereit zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Bahr