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Ulrich Lange
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Frage von Carolin S. •

Bestehen mit Russland Verträge, die "Take-or-pay"-Klauseln enthalten, so dass Deutschland zur Abnahme bestimmter Gasmengen verpflichtet ist bzw. bei Nichtabnahme dafür zahlen muss?

Sehr geehrter Herr Lange,

sind die Recherchen des ZDF-Magazins "Frontal" zutreffend, dass entsprechende Verpflichtungen bestehen?

https://www.zdf.de/politik/frontal/basf-milliardengeschaefte-gier-nach-russischem-gas-100.html

Falls ja, kann Russland dieses nicht abgenommene, aber bezahlte Gas an andere Länder, die sich nicht an Sanktionen gegen Russland beteiligen möchten, weiterverkaufen. Resultat: Bürger leiden unter Preissteigerungen, zukünftigen Gasversorgungsproblemen und folglicher Wirtschaftszerstörung etc. ohne dass Russland selbst die Versorgungsprobleme verursacht hat; Russland wird durch die Nichtabnahme wirtschaftlich gestärkt.

Welche positiven Effekte soll ein Gasembargo gegen Russland bringen?

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Sehr geehrte Frau S.,

laut Bundesregierung ist es korrekt, dass deutsche Unternehmen privatrechtliche Langfristverträge mit dem russischen Unternehmen Gazprom bzw. Gazprom Export abgeschlossen haben. Es liegen ihr aber keine Informationen über die konkrete Ausgestaltung der sogenannten "Take or Pay"-Klauseln vor. Die Bundesregierung selbst hat keine Lieferverträge mit der Russischen Föderation oder dort ansässigen Gas-Konzernen abgeschlossen.

Aktuell gibt es kein Gas-Embargo gegen Russland. Für den Fall, dass die Regierung ein solches verhängen würde, könnten laut dem von Ihnen verlinkten Artikel die Verträge mit den "Take or Pay"-Klauseln mit dem Verweis auf höhere Gewalt gekündigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Lange

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