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Ulrich Lange
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Frage von Dirk G. •

Frage an Ulrich Lange von Dirk G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lange!
In einem Bundestagsgespräch mit Phoenix zum Thema Änderung im Mietrecht vom 07.05.2021 haben Sie sich dahingehend geäussert, wer bis zu 5 Immobilien zur Absicherung des Alters besitzt, verdiene besonderen Schutz.
5 Immobilien zur Vermietung dürften einen Wert von mindestens einer Million Euro, je nach Standort auch 2 Millionen oder mehr haben - Vermögenswerte die im Laufe der Jahre weitestgehend von der Mietergruppe erwirtschaftet worden ist.
Meine Frage: Ist einem Eigentümer aus diesem Segment zuzumuten, im Zweifelsfall eine seiner 5 Immobilien verkaufen zu müssen, sollten die Mieteinnahmen zur Deckung des Lebensunterhaltes tatsächlich nicht ausreichen oder sehen Sie vorrangig im Ausschöpfen aller Mittel der Mietsteigerung die gesellschaftlich bessere Variante zur Befriedigung der Bedürfnisse im Alter?
Ich Danke Ihnen im Voraus!
Beste Grüße
D. G.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Grübel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz, das der Deutsche Bundestag am 07.05.2021 verabschiedet hat, und das nun noch vom Bundesrat beschlossen werden muss, sollen u.a. die Möglichkeiten reduziert werden, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Eine Genehmigung zur Umwandlung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn es sich um ein Wohngebäude mit nicht mehr als fünf Wohnungen handelt (wobei diese Wohnungsanzahl durch Landesverordnung in einem Korridor von drei bis 15 abweichend davon festgelegt werden kann). Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen mit dieser Ausnahme Kleineigentümer geschützt werden. Die Umwandlungsregelung zielt in erster Linie auf Wohnungsunternehmen. Dagegen sollen Privatpersonen, die etwa zum Zweck der Altersvorsorge nur in geringem Umfang Immobilienvermögen erworben haben, in ihrer Verfügungsgewalt nicht eingeschränkt werden. Erst die Umwandlung ermöglicht es einem Privatvermieter, auch einzelne Eigentumswohnungen zu veräußern. Das könnte ein Aspekt sein, auf ansonsten vorzunehmende Mietanpassungen zu verzichten. Es sind zudem regelmäßig private Kleinvermieter, die Mietanpassungen in moderatem Umfang vornehmen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Lange

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