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Ulrich Lange
CSU
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Frage von Tim R. •

Frage an Ulrich Lange von Tim R. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Lange,
in den letzten Tagen konnte ich der Presse entnehmen, dass, nicht zuletzt aufgrund des Verdachts des kriminellen Verhaltens des CDU/CSU Fraktionsvizevorsitzenden Nüsslein, die Regierungskoalition eine Einigung zu einem Lobbytransparenzgesetz erzielt hat.
In vielen Artikeln wird kritisiert, dass der Entwurf des Lobbytransparenzgesetzes in einigen Punkten keine ausreichende Transparenz herstellt. Insbesondere die fehlende Pflicht zur Offenlegung von Lobbykontakten, die vielen Ausnahmen zur Pflichtregistrierung im Register und die fehlende Pflicht zur Dokumentation von Mitarbeit an Gesetzesentwürfen wird bemängelt.
Ich denke durch ein Lobbytransparenzgesetz sollte nicht nur kriminelles Verhalten im Ansatz verhindert werden (besser Vermeiden als im Nachhinein einen Skandal, Untersuchungsausschüsse und Gerichtsverhandlungen durchführen zu müssen) sondern auch transparent werden, ob und in welchem Ausmaße Anliegen unterschiedlicher Interessentengruppierungen gehört wurden. Das schließt selbstverständlich nicht aus, dass Entscheidungen entgegen der Meinung einer Interessengruppe getroffen werden kann. Es dokumentiert aber, ob diese Interessengruppe gehört wurde. Ich erwarte, dass mit einer erhöhten Transparenz einerseits kriminelles Verhalten im Ansatz verhindert wird und andererseits das Vertrauen in Politiker insgesamt steigt.
Teilen Sie diese Erwartungen? Meines Erachtens nach sind die Pflicht zur Offenlegung von Lobbykontakten, eine lückenlose Pflichtregistrierung im Register und die Pflicht zur Dokumentation von Mitarbeit an Gesetzesentwürfen entscheidende Bausteine um diese Erwartungen zu erfüllen.
Wenn Sie anderer Meinung sind, möchte ich Sie bitten Ihre Argumente gegen diese Bausteine zu erläutern. Begeistern würde mich natürlich, wenn Sie sich aktiv innerhalb und außerhalb Ihrer Fraktion für die Umsetzung dieser Bausteine einsetzen würden.
Mit freundlichen Grüßen aus Donau Ries

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Roser,

für Ihre Stellungnahme bei Abgeordnetenwatch danke ich Ihnen.

Ich kann Ihrer Einschätzung nicht zustimmen. Ein guter, praktikabler und zweckmäßiger Schritt für mehr Offenheit im Deutschen Bundestag ist die 10-Punkte-Transparenzoffensive der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, um die bislang geltenden Transparenzvorschriften im Abgeordnetengesetz deutlich zu verschärfen. Unser Ziel ist es, diese Transparenzoffensive umgehend gesetzlich umzusetzen.
1. Verbot bezahlter Interessensvertretung. Bundestagsabgeordnete sind Vertreter des gesamten deutschen Volkes – keine Vertreter von Einzelinteressen. Deshalb werden wir künftig die entgeltliche Tätigkeit als Interessenvertreter für einen Dritten gegenüber der Bundesregierung oder im Bundestag gesetzlich verbieten und Verstöße mit einem Ordnungsgeld belegen.
2. Abschöpfung verbotener Einnahmen. Missbraucht der Abgeordnete seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil oder führt er eine verbotene entgeltliche Tätigkeit als Interessenvertreter für einen Dritten aus, muss er künftig den daraus erworbenen wirtschaftlichen Vorteil an den Bundestag abführen. Diese Gewinnabschöpfung muss zusätzlich zur Geldstrafe erfolgen.
3. Anzeigepflicht für Einnahmen aus Beteiligungen. Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) müssen künftig angezeigt werden, wenn der Abgeordneten mehr als 25 Prozent an dem Unternehmen hält und folglich einen wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Bisher ist nur die Unternehmensbeteiligung als solche anzuzeigen.
4. Mehr Transparenz bei Nebeneinkünften. Wir werden die Veröffentlichung von hohen Nebeneinkünften grundlegend neu ordnen und transparenter machen. Zukünftig sollen Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihre Nebenverdienste ab 100.000 Euro auf Euro und Cent genau angeben.
5. Verbot geschäftlicher Missbrauch Mandat. „MdB“ ist eine Ehre und Verpflichtung – und kein Werbebanner. Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken – beispielsweise wenn ein Abgeordneter seinen Briefkopf oder die Bezeichnung bei Geschäften im Rahmen einer Nebentätigkeit missbraucht – ist schon heute gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt aber zu keiner Sanktion. Wir werden das ändern und den Missbrauch künftig gesetzlich verbieten sowie mit einem Ordnungsgeld belegen.
6. Geldstrafe für verbotene Nebentätigkeit oder bezahlte Interessensvertretung. Der Missbrauch des Mandats für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil oder eine verbotene entgeltliche Tätigkeit als Interessenvertreter für einen Dritten müssen in Zukunft harte Konsequenzen haben. Dafür führen wir eine neue Geldstrafe (Ordnungsgeld) ein.
7. Anzeigepflicht für Aktienoptionen. Wir werden gesetzlich klarstellen, dass Abgeordnete künftig anzeigen müssen, wenn sie Aktienoptionen als Gegenleistung im Rahmen einer Nebentätigkeit erhalten. Bisher handelt es sich bei solchen Aktienoptionen nicht um Einkünfte im Sinne des Gesetzes, wenn sie nicht selbständig handelbar sind und daher keinen quantifizierbaren Vermögenswert haben.
8. Verbot von Abgeordnetenspenden. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete werden wir verbieten. Parteispenden, die der Abgeordnete erhält und an seine Partei weiterleitet, bleiben zulässig.
9. Hochstufung von Abgeordnetenbestechung oder -bestechlichkeit als Verbrechen. Wer Abgeordnete besticht oder Abgeordnete, die sich bestechen lassen, begehen kein Vergehen, sondern ein Verbrechen – und das muss sich künftig im Strafgesetzbuch auch genauso abbilden. Wir werden die Mindeststrafe für Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit (§ 108e StGB) auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöhen und sie damit zu einem Verbrechen machen.
10. Einführung verbindlicher Verhaltenskodex. Ergänzend zu den vorgeschlagenen Verschärfungen der gesetzlichen Transparenzvorschriften wird sich die CDU/CSU-Fraktion einen verbindlichen Verhaltenskodex geben. Der Verhaltenskodex wird klare ethische Anforderungen an die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion definieren und einen internen Kontroll- und Sanktionsmechanismus festlegen, der die geplanten gesetzlichen Verschärfungen ergänzt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Lange, MdB

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