Frage an Ulrich Lange von Erich R. bezüglich Bundestag
Der Deutsche Bundestag mit heute mehr als 700 Mitgliedern gehört zu den größten Parlamenten der Welt. Seit mehreren Jahren ist die Frage aufgeworfen, wieder die im Grundgesetz vorgesehene Größe einzuhalten.
Welche Vorschläge haben Sie bzw. Ihre Fraktion zu diesem Thema zu machen?
Sehr geehrter Herr Rieder,
für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch zur Wahlrechtsreform danke ich Ihnen.
Ich freue mich, dass Sie sich für eine Wahlrechtsreform stark machen und die Größe des Deutschen Bundestages begrenzen wollen – wir als CSU im Bundestag wollen das auch.
Wir haben dafür einen konkreten Vorschlag vorgelegt, der im Wesentlichen auf zwei Säulen steht:
1. Wir wollen ein arbeitsfähiges Parlament. Dafür wollen wir die Größe des Deutschen Bundestags bei einer Größe von maximal 650 Abgeordneten deckeln. Um diese Höchstgrenze einzuhalten, schlagen wir vor, die Mandate bei jeder Partei entsprechend dem Wahlergebnis proportional herunterzurechnen.
2. Wir wollen ein bürgernahes Parlament. Deshalb wollen wir die 299 Wahlkreise, die es bisher gibt, beibehalten. Weniger Wahlkreise bedeuten im Ergebnis mehr Bürgerferne – und genau das müssen wir vermeiden. Wir brauchen Abgeordnete, die vor Ort präsent und für die Menschen ansprechbar sind.
Die Zahl der Abgeordneten ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen, während die Anzahl der Wahlkreise gleichgeblieben ist. Bei der Wahl 2002 gab es bei 299 Wahlkreisen 603 Bundestagsabgeordnete. Bei der letzten Bundestagswahl 2017 gab es immer noch 299 Wahlkreise, aber im Bundestag sitzen aktuell 709 Abgeordnete. Das zeigt: Die Wahlkreise sind nicht das Problem. Wer den Bundestag wirklich begrenzen will, muss bei den Listenmandaten ansetzen und nicht bei den Wahlkreisen.
Wir müssen außerdem aufpassen, dass wir bei der Wahlrechtsreform demokratische Grundsätze wahren. Das gilt besonders für den Vorschlag, die Größe des Bundestages zu begrenzen, indem – nach der Wahl – gewählte Direktkandidaten nicht in den Bundestag einziehen und so einzelne Wahlkreise nicht in Berlin vertreten sind. Das grenzt an die Annullierung von Wahlen und ist mit unserem Demokratieverständnis nicht zu vereinbaren. Wer im Wahlkreis gewählt ist, muss auch in Berlin in den Bundestag einziehen.
Wir als CSU im Bundestag wollen ein Wahlrecht, bei dem die Größe des Bundestages eine klare Höchstgrenze hat und bei dem demokratische Grundsätze, Bürgernähe und Arbeitsfähigkeit vollumfänglich gewährleistet sind. Dafür streiten wir in Berlin. Ich würde mich freuen, Sie dabei an unserer Seite zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MdB Ulrich Lange