Frage an Ulrich Lange von Gunther W.
Guten Tag Herr Lange.
Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass Sie bei der Abstimmung gegen ein Fracking-Verbot gestimmt haben. Dabei dürfte Ihnen doch durchaus bekannt sein, dass der weitaus überwiegende Teil auch Ihrer Wählerschaft Fracking ablehnt und ein Verbot dieser Technik befürwortet.
Da muss ich Sie dann schon fragen: Ist Ihnen die Meinung der großen Mehrheit unserer Bevölkerung schlichtweg egal? Oder wie begründen Sie Ihre Ablehnung gegen das Fracking-Verbot?
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Gunther Wagner
Sehr geehrter Herr Wagner,
für Ihr Schreiben zum Fracking danke ich Ihnen.
Die große Koalition hat sich bei den Verhandlungen des Rechtsrahmens für die Nutzung der Fracking-Technologie in Deutschland geeinigt. Der Weg für einen neuen, sehr strengen Rechtsrahmen ist damit frei. Zusammenfassend kann gesagt werden:
* Unkonventionelles Fracking wird in Deutschland unbefristet verboten. Zur Aufhebung des Verbots wäre ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst.
* Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Wo, wann und ob Erprobungsmaßnahmen überhaupt stattfinden, ist derzeit offen.
* Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der Rechtsrahmen erheblich verschärft. In einer Vielzahl von Gebieten ist Fracking künftig vollständig ausgeschlossen.
Im Einzelnen gelten künftig folgende Regelungen:
* Fracking jeglicher Art wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmittel gewonnen wird, werden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen.
* Die Länder können darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasser-entnahmestellen Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen.
* In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.
* Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden.
* Für jede Form von Fracking wird künftig eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt.
* Die Wasserbehörden werden künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.
* Fracking-Gemische dürfen künftig keine giftigen Stoffe enthalten. Die eingesetzten Stoffe müssen zudem umfassend offengelegt werden.
* Das Verpressen von Lagerstättenwasser wird künftig grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist. Verpresst werden darf das Lagerstättenwasser also nur in solche geologischen Formationen und Tiefen, aus denen es gefördert wurde. Zudem wird bei der Verpressung der Stand der Technik gefordert, also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird auch hier Pflicht sein.
* Verschärft wird auch das Bergschadensrecht. So wird die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt.
* Zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung wird nicht unterschieden. Es gelten die gleichen strengen Anforderungen
Wie Sie sehen, wir setzen mit dem Regelungswerk strengste Umweltstandards durch. Mit dem jetzt vorliegenden Rechtsrahmen haben wir einen Rechtsrahmen für Fracking geschaffen, der dem Schutz von Trinkwasser und Gesundheit den absoluten Vorrang einräumt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr MdB Ulrich Lange