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Ulrich Lange
CSU
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Frage von Michael B. •

Frage an Ulrich Lange von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lange,

haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort am 8.11.11.

Sie haben behauptet, dass DE sich bei der Berechnung der Einkommensstatistik EVS an die internationale Norm COICOP hält /1/.

Dazu konnte ich leider nichts finden. Wikipedia belehrt uns aber, dass Eurostat sich an COICOP hält. Deren Statistik, die hier interessiert, nennt sich EU-SILC. Die Beschreibung der Variablen dieser Datenbank /2/ enthält auch die Variable "HY130G/HY130N: REGULAR INTER-HOUSEHOLD CASH TRANSFER PAID".

Somit ist es internationaler Brauch, dass GEZAHLTER Unterhalt, vom Einkommen abgezogen wird. In DE wird dieser als Konsum des Unterhaltspflichtigen betrachtet /1/.

Für Sie scheint es nicht nachvollziehbar zu sein, dass bei einer korrekten Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens eine gesellschaftliche Lüge aus der Welt geschaffen wird: Die Lüge des Gender-Pay-Gap!

Fakt: Erwerbstätige Frauen haben ein um 5% höheres Einkommen /1/, bei 23% niedrigerem Lohn.

Damit ist erwiesen, dass Frauen genug Geld haben und deswegen nicht für höhere Löhne kämpfen müssen!

Würde die Politik diese DISKRIMINIERUNG des Mannes erkennen, würden die ganzen Gleichstellungs- besser gesagt Frauenbeauftragten (für deren Wahl laut §16 BGleiG das aktive und passive Wahlrecht der Männer aufgehoben wurde) keinen Sinn mehr machen.

Die damit eingesparten Mitteln könnten wir dann viel besser für den Euro-Schirm nutzen, statt für Kindergärten.

Sie sehen also, dass eine galante Definition - also das, was Sie in Ihrer Antwort in /1/ gelten lassen wollen - in der Statistik, auch gewaltige negative wirtschaftliche Folgen haben kann: Die Gleichstellungsbeauftragten kosten uns mindestens 1 Mrd/j. Allein die Aktion "Rote Taschen" /3/ wird laut Auskunft des bmfsfj mit ca. 60000 EUR/j "gefördert".

Würden Sie Sich nun dafür einsetzen, dass sich die deutsche EVS an internationale Normen anschliesst?

MfG

MB

/1/ http://tinyurl.com/cb3qgsx
/2/ http://tinyurl.com/7c6tvha
/3/ http://tinyurl.com/6uehxod

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Baleanus,

für Ihr weiteres Schreiben zur Berechnung der Einkommensstatistik danke ich Ihnen.

Die in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verwendete Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte (SEA 98) ist eine nationale Klassifikation, die sich lediglich an die internationale Klassifikation der Verwendungszwecke (COICOP) anlehnt. Es kann also in einzelnen Positionen auch Unterschiede geben.

Es ist richtig, dass in der Erhebung EU-SILC anders als in der EVS regelmäßige finanzielle Unterstützungsleistungen für nicht im Haushalt lebende Personen für die Berechnung der verfügbaren Haushaltseinkommen vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Das hängt mit der EU-weiten Harmonisierung dieser Erhebung und den unterschiedlichen Befragungsinhalten zusammen.

Wie schon dargelegt, ist dies letztlich aber nur eine Frage der Klassifizierung, die keinen Anspruch darauf erhebt, den für alle denkbaren Fragestellungen und Vergleiche alleine sachgerechten Einkommensbegriff zu definieren. Was das Ganze mit Diskriminierung oder dem an den Bruttostundenlöhnen gemessenen Verdienstunterschied von Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap) zu tun hat, bleibt unklar.

Aus meiner Sicht ist dieses Thema mit meiner Antwort ausreichend thematisiert.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange

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