
(...) Nach dem Gesetzesvorschlag zum BImSchG ist der Einsatz von nichtzertifiziertem Palmöl oder Sojaöl ausgeschlossen. Der Einsatz von Palmöl ist hier somit nur möglich, wenn die europäische Nachhaltigkeitsregelung in nationales Recht umgesetzt wurde und die Hersteller von Biokraftstoffen auf der Grundlage dieser Verordnung zertifiziertes Palmöl einsetzen. Es gibt in der Koalition keine Absicht, an dieser Regelung im Gesetz etwas zu ändern. (...)