Frage an Ulrich Kelber von Gertrud B. bezüglich Recht
Schönen guten Abend
Herr Ulrich Kelber,
Ich finde das neue BKA Gesetzt ist ein zweischneidiges Schwert. Eine Seite steht für Schutz und die andere Seite für Verletzung. Ich könnte mir vorstellen, das eine Durchführung der Methode schon sehr gut durchdacht werden muss, damit die Privatsphäre unschuldiger Bürger nicht unnötig gefährdet und überstrapaziert wir. Ich denke, das Parlament wird sich schon was dabei gedacht haben.
Nun, meine Frage an Sie : Besteht die Möglichkeit durch dieses Gesetz, das eventuelle Geldwäscherbanden durch Ihre Geheimdienste aufgedeckt werden?
Und ich die Chanche hätte an mein, mir unterschlagenes Vermögen wieder dran zu kommen? Immerhin bräuchte ich dann nicht mehr von Hartz IV zu leben und eventuelle korruppte Gruppen würde dann das Handwerk gelegt. Wenn ja, dann stimme ich zu.. Ich gehe nicht davon aus, dass, das BKA wahllos abhorcht. Sondern nach Verdachtsmomente. Liege ich da richtig?
Mit freundlichen Gruß
Gertrud Boußeljot
Sehr geehrte Frau Boußeljot,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den erweiterten Möglichkeiten der Bundespolizei durch das BKA-Gesetz.
Um das Aufspüren, Verfolgen und Verhaften von Geldwäscherbanden kümmern sich in aller Regel nicht die Geheimdienste sondern die Polizeien der Länder und des Bundes. Dies tun sie auch heute schon, unabhängig davon, ob das BKA-Gesetz in Kraft tritt oder nicht. Die Polizeien der Länder haben - je nach Bundesland - auch heute schon, umfassende Möglichkeiten in die Privatsphäre von möglichen Verdächtigen einzugreifen, um so an Informationen und Beweise zu gelangen. Dafür braucht es das BKA-Gesetz nicht.
Ob Sie Ihr unterschlagenes Vermögen wieder erhalten, hängt in erster Linie von den Ermittlungsergebnissen der Polizei vor Ort, sowie dem zuständigen Landeskriminalamt oder einem evtl. eingesetzten Sonderermittlungskommando ab.
Das BKA genau alle anderen Polizeidienststellen dürfen nicht wahllos abhören. Jede Abhöraktion muss durch einen Richter genehmigt und überprüft werden. Dies ist aber auch heute schon geltendes Recht, insofern liegen Sie richtig.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber