
(...) Für die Mitgliedstaaten der EU gibt es eine gemeinsame Liste, wobei ist es für jeden EU-Staat möglich ist, individuelle Regelungen zu treffen. Es geht bei dem geplanten Abkommen nicht um die Privatisierung von Dienstleistungen und besonders sensible Bereiche, wie etwa die öffentliche Daseinsvorsorge, der Kulturbereich und audiovisuelle Dienste sind ganz ausgenommen. Über die Bedeutung des Abkommens für die Bürgerinnen und Bürger könnte ich derzeit nur spekulieren, weil es ja noch gar keinen Vertragstext und keine endgültigen Einigungen gibt. (...)