Als Teil einer Koalition haben wir alles dafür getan, ein möglichst gutes Selbstbestimmungsgesetz zu schaffen. Dieses Gesetz wird zwar nicht die gesamte rechtliche und gesellschaftliche Diskriminierung gegenüber TIN-Personen beenden, aber es ist ein wichtiger Schritt.
Einige Ihrer Anmerkungen konnten von uns erfolgreich in den Verhandlungen berücksichtigt werden, zum Beispiel werden Informationen über eine Änderung des Geschlechtseintrags nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Die dreimonatige Wartefrist ist jedoch geblieben.
Wir haben im Selbstbestimmungsgesetz eine Regelung gefunden, die es Minderjährigen ermöglicht, auch ohne die Zustimmung ihrer Eltern, ihren Geschlechtseintrag zu ändern
Die Anerkennung der Elternschaft von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen soll durch die geplante Abstammungsrechtsreform geregelt werden und fällt nicht in den Geltungsbereich des Selbstbestimmungsgesetzes. Diese Reform wird derzeit vorbereitet und ist ebenfalls für diese Legislaturperiode geplant.
Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden
Die Änderung des Geschlechtseintrages wird nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Dafür habe ich mich mit meinen Kolleg*innen in den Verhandlungen eingesetzt.