Wie sehen Sie die Chancen für die Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch noch in dieser Legislaturperiode?
Sehr geehrte Frau Schauws,
die aktuelle politische Situation läßt annehmen, dass nach der nächsten Bundestagswahl die Ampelkoalition nicht mehr die Regierung bilden wird. Damit werden (vermutlich) die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein, um endlich die jahrzehntelange Forderung nach der Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch umzusetzten und eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches zu finden. Wie ist der Stand der Dinge bei diesem Thema. Kann dieses Anliegen noch bis Herbst 2025 umgesetzt werden?
Mit freundlichen Grüßen
J. Z.
Sehr geehrte Frau Z.,
herzlichen Dank für Ihre Frage zu diesem wichtigen frauenpolitischen Thema!
Für uns als Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen seit jeher ein wichtiges Thema. Daher haben wir uns zum Beginn dieser Legislaturperiode dafür eingesetzt, dass eine unabhängige Expertinnenkommission eingesetzt wird, die - wie ja im April geschehen - Empfehlungen zu einer möglichen Entkriminalisierung ausspricht.
Wir grüne Bundestagsfraktion schätzen sehr die Arbeit der Kommission, den ausgewogenen Bericht und begrüßen die Empfehlungen ausdrücklich.
Die Empfehlungen bestätigen unsere Haltung, dass wir eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches brauchen. Die Entkriminalisierung wäre ein wichtiger Schritt, auch, um die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren zu verbessern. Statt der Pflicht zur Beratung sollte ein Recht auf Beratung eingeführt sowie die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die gesetzliche Krankenkasse geregelt werden.
Die Mehrheit der Bevölkerung steht hinter unseren Vorhaben: Rund 75 Prozent der deutschen Bevölkerung finden, dass Abbrüche künftig eher nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden sollten. Zahlreiche Frauenverbände, wie zuletzt der Deutsche Frauenrat, sprechen sich für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland aus.
Eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen wurde jedoch nicht im Koalitionsvertrag geregelt. Dennoch werden wir noch in dieser Legislaturperiode auf unsere Koalitionspartner zugehen und in interfraktionellen Gesprächen die Möglichkeiten einer gesetzlichen Änderung hin zu einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs beraten. Auch wir sehen jetzt die Chance, diese jahrzehntelange Forderung der Frauenbewegung umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulle Schauws