Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Ulle Schauws
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Rahel V. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Elternschaft von TIN-Personen anerkannt wird, auch wenn sich ihr Geschlechtseintrag geändert hat?

Durch den Entwurf zum SelbstbestimmungsG wird die Elternschaft von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen, die ein Kind gezeugt und keinen männlichen Geschlechtseintrag mehr haben, nicht mehr anerkannt. Diese Diskriminierung von Elternteil und Kind ist ein Verstoß gegen unsere Verfassung!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Frage. 

 

Ich freue mich sehr, dass am 12. April 2024 der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet hat. Die eigene Selbstbestimmung ist ein zentraler Bestandteil eines Lebens in Freiheit und Würde, wie es das Grundgesetz allen Menschen zusichert. Dieses Recht wurde trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen jahrzehntelang vorenthalten.

 

Durch das neue Selbstbestimmungsgesetz beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung. Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der Grünen Bundestagsfraktion habe ich lange für dieses Gesetz gekämpft, und nun ist es endlich Realität geworden.

 

Zur Ihrer Frage: Die Anerkennung der Elternschaft von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen soll durch die geplante Abstammungsrechtsreform geregelt werden und fällt nicht in den Geltungsbereich des Selbstbestimmungsgesetzes. Diese Reform wird derzeit vorbereitet und ist ebenfalls für diese Legislaturperiode geplant.

 

Im Selbstbestimmungsgesetz ist bis dahin eine Interimslösung vorgesehen. Danach kann auf Verlangen der als "Mutter" oder "Vater" in einer Geburtsurkunde eingetragenen Person diese Bezeichnung durch "Elternteil" ersetzt werden. Die Interimslösung knüpft für die Vaterschaft aufgrund Ehe oder Anerkennung grundsätzlich an den (gewählten) Geschlechtseintrag einer Person zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes an. Zusätzlich sieht der Entwurf jedoch die Möglichkeit vor, bei Beurkundung der Geburt gegenüber dem Standesamt zu erklären, dass der (alte) Geschlechtseintrag vor Abgabe einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags maßgeblich sein soll.

 

Es ist inakzeptabel, dass TIN-Personen nach der Änderung ihres Geschlechtseintrags nicht entsprechend ihres Geschlechts als Elternteil angesprochen werden. Ich werde mich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Elternschaft von TIN-Personen angemessen anerkannt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ulle Schauws

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