Zum aktuellen Zeitpunkt liegen mir keine konkreten Berechnungen zu den CO2-Emissionen des Bundeswehreinsatzes im Südsudan vor, da dies nicht unmittelbar in meinen Zuständigkeitsbereich als frauen- und queerpolitische Sprecherin der Fraktion fällt
Ich freue mich wirklich sehr, Ihnen hier schreiben zu können, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet haben. Ab dem 01. August können Menschen Termine bei ihren Standesämtern machen, um ihren bei der Geburt falsch zugeordneten Geschlechtseintrag unbürokratisch und kostenlos durch Erklärung bei einem Standesamt korrigieren zu lassen.
Es ist inakzeptabel, dass TIN-Personen nach der Änderung ihres Geschlechtseintrags nicht entsprechend ihres Geschlechts als Elternteil angesprochen werden. Ich werde mich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Elternschaft von TIN-Personen angemessen anerkannt wird.
Als Teil einer Koalition haben wir alles dafür getan, ein möglichst gutes Selbstbestimmungsgesetz zu schaffen. Dieses Gesetz wird zwar nicht die gesamte rechtliche und gesellschaftliche Diskriminierung gegenüber TIN-Personen beenden, aber es ist ein wichtiger Schritt.
Einige Ihrer Anmerkungen konnten von uns erfolgreich in den Verhandlungen berücksichtigt werden, zum Beispiel werden Informationen über eine Änderung des Geschlechtseintrags nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Die dreimonatige Wartefrist ist jedoch geblieben.