(...) die genannte Zahl können Sie jeder seriösen Publikation entnehmen (z.B. auf http://www.destatis.de oder www.oecd.org). Sie umfasst "alle Gesundheitsausgaben“, also neben denen der gesetzlichen Krankenversicherung z.B. auch die der privaten sowie die von Unfallversicherungen etc. (...)
(...) Selbstverständlich ist es ein demokratisches Grundrecht, an Demonstrationen teilzunehmen. Als Arzt im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie jedoch auch die Verpflichtung eingegangen, die Patientinnen und Patienten zu behandeln. Aus diesem Grund habe ich kein Verständnis dafür, dass Leistungserbringer zu den üblichen Praxiszeiten ihre Praxen schließen, um an Protesten teilzunehmen und die Patientinnen und Patienten in dieser Zeit keine Versorgung erhalten. (...)
(...) Ihre Meinungsäußerung vor dem Hintergrund befürchteter Verschlechterungen durch die Gesundheitsreform wurde zur Kenntnis genommen. Kein Ministerium greift in privatrechtliche Verträge ein. Der Gesetzgeber bestimmt allerdings den rechtlichen Rahmen innerhalb dessen bestimmte Verträge zustande kommen können – z.B. bei KFZ Haftpflichtversicherungen oder aber bei privaten Krankenversicherungen. (...)
(...) Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist die Honorarreform für niedergelassene Ärzte als Element der Gesundheitsreform auf einem guten Wege und wird Ärztinnen und Ärzten künftig mehr Gelder zur Verfügung stellen. Diese sowie andere Regelungen zur Erhöhung der Attraktivität einer Niederlassung speziell in schwach versorgten Regionen finden Sie unter www.die-gesundheitsreform.de. (...)
(...) Ihre Befürchtungen hinsichtlich Einkommenskürzungen als vermutete Folge der Gesundheitsreform habe ich zur Kenntnis genommen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist die Honorarreform für niedergelassene Ärzte als Element der Gesundheitsreform mittlerweile auf einem guten Wege und wird Ärztinnen und Ärzten künftig mehr Gelder zur Verfügung stellen. Diese sowie andere Regelungen zur Erhöhung der Attraktivität einer Niederlassung speziell in schwach versorgten Regionen finden Sie unter www.die-gesundheitsreform.de. (...)
(...) Gleichwohl hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) das Problem der GEZ-Gebühr -- die im Übrigen allein im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt -- im Zusammenhang mit dem Aufbau der für die elektronischen Gesundheitskarte notwendigen Infrastruktur aufgegriffen (Pressemitteilung vom 11.9.2006, http://www.kbv.de/presse/8929.html ). Die KBV hat deutlich gemacht, dass mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und den von ihr unterstützten Anwendungen die von der Mehrzahl der Ärztinnen und Ärzte bereits heute praktizierte Nutzung von Computern strukturiert fortgesetzt wird. (...)