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Frage von Albrecht L. •

Frage an Ulla Schmidt von Albrecht L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,
sehr vage haben Sie bisher die Erstattung von Anschaffungs- und Betriebskosten für die geplante elektronische Gesundheitskarte (e-Card) in den Arztpraxen in Aussicht gestellt. Jetzt fallen ab Jan. 2007 GEZ-Gebühren für internetfähige Rechner an, die wir für die e-Card an- geschafft haben. Daß die e-Card nicht jetzt schon eingesetzt wird - wie ursprünglich geplant - ist nicht Verschulden der Ärzte. Wie wollen Sie diese - zugegebenermaßen nicht hohen - Kosten erstatten? Die Akzeptanz der Karte dürfte bei den meisten Ärzten jetzt schon gegen Null streben. Weiteres Hinhalten auf der Kostenseite fördert sie sicherlich nicht.

MfG

Albrecht Lang

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lang,

in unserer Informationsgesellschaft gehören Radio, Fernsehen und Computer selbstverständlich zum Alltag. Bereits heute haben diese Medien -- unabhängig von der elektronischen Gesundheitskarte -- Einzug in viele Arztpraxen gehalten.

Gleichwohl hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) das Problem der GEZ-Gebühr -- die im Übrigen allein im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt -- im Zusammenhang mit dem Aufbau der für die elektronischen Gesundheitskarte notwendigen Infrastruktur aufgegriffen (Pressemitteilung vom 11.9.2006, http://www.kbv.de/presse/8929.html ). Die KBV hat deutlich gemacht, dass mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und den von ihr unterstützten Anwendungen die von der Mehrzahl der Ärztinnen und Ärzte bereits heute praktizierte Nutzung von Computern strukturiert fortgesetzt wird. Schon heute werden Honorarabrechungen online abgewickelt und das Internet für fachliche Fortbildungen und die Recherche in medizinischen Datenbanken genutzt. Hiervon profitieren Ärzteschaft und Patienten gleichermaßen.

Weitere Informationen zur Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte finden Sie auf den Seiten der GEZ: http://www.gez.de/door/gebuehren/neg/index.html .

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt