Sehr geehrter Herr Voth,
(...) Nicht ohne Grund nennt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung diese Segmentierung "ökonomisch nicht legitimierbar". Die Zukunft gehört daher nach meiner Auffassung einem einheitlichen Krankenversicherungsmarkt, in dem gleichberechtigte Krankenversicherungen auf Basis einkommensbezogener Beiträge um die beste Versorgung ihrer Versicherten konkurrieren. Leider ist es bei der letzten Gesundheitsreform nicht gelungen, dieses Ziel z. (...)
(...) Wie Sie sicherlich wissen, bin ich nach wie vor für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems hin zu einer umfassenden Bürgerversicherung. Dann könnte jeder Bürger und jede Bürgerin unabhängig von Einkommen, Gesundheitszustand und Alter frei zwischen Krankenkassen oder privaten Versicherungsverträgen wählen und alle Versicherungen müssten nach denselben Spielregeln Versicherte aufnehmen und Leistungen gewähren. (...)
(...) Die Übernahme der Kosten für UV-Schutzkleidung kann jedoch im Rahmen der Hilfsmittelversorgung geprüft werden. Ein Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln besteht grundsätzlich, wenn diese im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen und soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. (...)
(...) Die Bildung einer "Expertenkommission zur Erarbeitung des neuen Entgeltsystems" kann ich nicht bestätigen. Dies ändert nichts daran, dass es natürlich üblich ist, zur Klärung von Fachfragen auf der Fachebene des Ministeriums auch Gespräche mit einzelnen Verbänden und Experten zu führen. (...)
(...) Wenn Sie ein Rezept für ein Arzneimittel erhalten haben, dessen Preis den Festbetrag übersteigt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für verordnete Arzneimittel grundsätzlich nur bis zum Festbetrag, eine Freistellung von potentiellen Mehrkosten ist nicht möglich; auch dann nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Diese Mehrkosten würden Ihnen nicht entstehen, wenn Ihnen die Ärztin oder der Arzt ein anderes, therapeutisch gleichwertiges Arzneimittel verordnen würde, dessen Preis dem Festbetrag entspricht oder unterschreitet. (...)