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Frage von Thomas L. •

Frage an Ulla Schmidt von Thomas L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schmidt

wie Sie wissen gilt in Krankenhäusern, die somatisch ausgerichtet sind, seit einiger Zeit ein neues Abrechnungssystem über sogenannte DRG (diagnosis related groups)

Mich interessiert jetzt folgender Umstand: Mir ist zu Ohren gekommen, daß sich eine Kommission zusammengefunden hat, die im Auftrag der Regierung, oder des Gesundheitsministeriums, für psychiatrische Kliniken jetzt ebenfalls ein modifiziertes Abrechnungssystem erarbeiten soll, da bei psychischen Störungen die DRG nicht bzw. unzulänglich greifen.

Dabei würde mich die Zusammensetzung der Kommission interessieren, sowie die Basis deren Überlegungen.

Desweiteren ist mir an Zwischenergebnissen aus den Beratungen gelegen, da ich finde, daß bei einer nachgewiesenermaßen großen Anzahl von unterschiedlichsten psychischen Störungen in Deutschland und deren breiten Streuung in alle Gesellschaftsschichten, eine Neuordnung des Abrechnungssystems in einer informierten Öffentlichkeit erörtert werden sollte.

Die letzte Frage, die aber auch eine entscheidende Rolle spielt, ist die nach einer etwaigen Ausklammerung bestimmter chronisch psychischer Störungen aus dem neuen Abrechnungssystem, deren Behandlung derzeit sehr teuer ist und die man schon geschichtlich aus der Krankenversicherung in den Bereich der Rentenversicherung verschoben hat. (u. A.Langzeitentwöhnungstherapien bei der Alkoholabhängigkeit)

Mit Dank um Ihr Bemühen verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Altenpfleger für Psychiatrie

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr List,

vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der Überlegungen, für psychiatrische Leistungen ein neues Entgeltsystem einzuführen. Seit dem Jahr 2003 können Akutkrankenhäuser nach DRG-Fallpauschalen ihre Behandlung pauschaliert abrechnen. Die psychiatrischen Krankenhäuser wurden wegen des bei Fallpauschalen bestehenden Anreizes, die Verweildauern zu verkürzen, von der DRG-Einführung ausgenommen. Nach der erfolgreichen Einführung des DRG-Systems im akutstationären Bereich halte ich es für wichtig, auch das Finanzierungssystem für psychiatrische Krankenhäuser weiterzuentwickeln.

So ist im Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik zur Verbesserung der Transparenz des Leistungsgeschehens tatsächlich die Einführung eines pauschalierenden, tagesbezogenen Vergütungssystems angedacht. Nicht diskutiert wird dabei jedoch - wie von Ihnen vermutet - die Einführung von DRG-Fallpauschalen. Vorgeschlagen wird vielmehr, die heutigen krankenhausindividuell verhandelten tagesgleichen Pflegesätze auf pauschalierte Werte umzustellen, die tagesbezogen sein und auf Bundesebene kalkuliert werden sollen. Hierfür sprechen sich das Bundesministerium für Gesundheit, aber auch die Länder aus (vgl. Konzept der AOLG vom 16.11.2007 unter www.gmkonline.de).

Die Bildung einer "Expertenkommission zur Erarbeitung des neuen Entgeltsystems" kann ich nicht bestätigen. Dies ändert nichts daran, dass es natürlich üblich ist, zur Klärung von Fachfragen auf der Fachebene des Ministeriums auch Gespräche mit einzelnen Verbänden und Experten zu führen. Zur Entwicklung des neuen Entgeltsystems für psychiatrische Leistungen ist beabsichtigt, einen gesetzlichen Entwicklungsauftrag an die Selbstverwaltungspartner (Verbände der Krankenkassen und Krankenhäuser auf Bundesebene) zu geben. Bis ein solches System zur Abrechnung kommt, wird noch einige Zeit dauern, da die Pauschalen zunächst anhand von zu erfassenden Kostendaten kalkuliert werden müssen. Eine Änderung der Abgrenzung bei der Finanzierung von bestimmten Erkrankungen zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und anderer Träger, wie der Rentenversicherung, ist nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt