Frage von Johannes P. • 20.08.2008
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SPD
• 23.12.2008

(...) Das Angebot, als Betreuungsassistent oder -assistentin zu arbeiten, richtet sich an alle, die bereit sind, die schwierige Pflegetätigkeit auszuüben. (...) Aber auch arbeitslose Menschen können sich selbstverständlich bewerben, wenn sie für diese schwierige Aufgabe geeignet sind. (...)

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SPD
• 05.11.2008

(...) Die enorme Leistungsfähigkeit unseres sozialen Gesundheitssystems zeigt sich überdeutlich, wenn man sieht, welche Kosten im Krankheitsfall ohne wenn und aber und ohne Ansehen der Person erstattet werden. Nur ein Beispiel: Alleine eine große Regionalkasse finanzierte zwischen 2004 und 2007 Herztransplantationen für 36 Patientinnen und Patienten, vier davon Kinder. (...)

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SPD
• 05.11.2008

(...) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlt niemand einen Aufschlag dafür, dass er ledig ist oder keine Kinder hat. Der Zuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung folgte einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, das genau zur gegensätzlichen Auffassung gelangte wie Sie. Durch den Gesundheitsfonds bleibt die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV erhalten und die Pflegeversicherung bleibt vom Gesundheitsfonds gänzlich unberührt. (...)

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