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Frage von Alexandra S. •

Frage an Ulla Schmidt von Alexandra S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

mit Interesse und großem Unbehagen verfolge ich das Thema elektronische Gesundheitskarte. Die eGK sollte entsprechend §291a(1) bis spätestens
01.01.2006 die herkömmliche KVK ersetzen.
Für die Projektumsetzung wurde die Gesellschaft für Telematikanwendungen gematik GmbH gegründet;Quelle c. Das Projekt wurde bis heute nicht fertiggestellt.

Quelle a+b: Zur Finanzierung zahlt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen für den Zeitraum vom 1.07.2008 bis 31.12.2008 an die Gesellschaft für Telematik - einen Betrag in Höhe von 0,50 Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung und ab 2009 jährl. einen Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mitglied.

Die Höhe des Betrages kann das Bundesministerium für Gesundheit entsprechend dem Mittelbedarf der Gesellschaft für Telematik und unter Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates anpassen.

Der Mittelbedarf (anscheinend aus Mietgliederbeiträgen) kann also jederzeit von Ihnen angehoben werden, egal wie sehr die GmbH oder/und auch Ihr Ministerium die Umsetzung bisher schleifen ließ ?

Bitte um Information, aus welchen weiteren Mitteln die von ´Ihnen´ institutionalisierte gematik GmbH finanziert wird, in den letzten Jahren finanziert wurde, bzw. inwiefern Sie als Auftraggeber den wirtschaftl. Umgang mit unseren Mitteln prüfen.

Auf der eGK (bzw. verteilten Servern im Bundesgebiet) werden eine Fülle von Informationen gespeichert werden (elektron. Arztbrief, Diagnosen, ..)

Wie wollen Sie sicherstellen, daß sich Szenarien der jüngsten Zeit hier nicht wiederholen und Versichertendaten mißbraucht werden ? (Steuersünder-CD, Kontodaten-CD, ..) Interessengruppen gäbe es genug: Arbeitgeber, Versicherungsgesellschaften, …

Mit freundlichen Grüßen

A. Schamberger
Quellen
a.) www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbv/291a.html
b.) www.aok-bv.de/.../291a_sgb_v.pdf
c.) www.bmg.bund.de/.../gematik-Gesellschaft-fuer-Telematikanwendungen-
der-Gesundheitskarte-mbH.html

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schamberger,

Bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Gesundheit.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Ich kann Ihnen versichern, dass bei der elektronischen Gesundheitskarte die Datensicherheit allerhöchste Priorität hat. Nicht nur für die schon beim Einführungsprozess kontinuierlich mit eingebundenen Datenschutzbeauftragten, sondern auch für alle politisch und technisch Verantwortlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt