Frage an Ulla Schmidt von Alexandra S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
derzeit zahlen Ledige und Frauen ohne Kinder sowohl einen Aufschlag in die
Krankenversicherung als auch zur Pflegeversicherung.
Dem Gedanken der Solidargemeinschaft wird bereits Rechnung getragen in der Bemessungsgrundlage des Arbeitsentgeltes für diese Beiträge.
Die Aufschläge darüberhinaus sehe ich als eine Bevormundung des Staates in der Lebensplanung, sprich eine Verletzung des Gleichheitsgrundatzes.
Auf welcher Grundlage basiert diese Regelung und inwiefern wird sie Einzug halten in den geplanten Gesundheitsfonds ?
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schamberger
Sehr geehrte Frau Schamberger,
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlt niemand einen Aufschlag dafür, dass er ledig ist oder keine Kinder hat. Der Zuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung folgte einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, das genau zur gegensätzlichen Auffassung gelangte wie Sie. Durch den Gesundheitsfonds bleibt die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV erhalten und die Pflegeversicherung bleibt vom Gesundheitsfonds gänzlich unberührt.
Im Übrigen wenden Sie sich bitte bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit. Detaillierte Informationen zur Gesundheitspolitik, zu einzelnen gesetzlichen Regelungen und zu deren Hintergrund können Sie auch auf unserer homepage http://www.bmg.bund.de finden.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Detaillierte Informationen zur Gesundheitsreform, zur Begründung von Regelungen und zu deren Folgen finden Sie auf unserer Website http://www.die-gesundheitsreform.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt