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Frage von Hans-Ulrich B. •

Frage an Ulla Schmidt von Hans-Ulrich B. bezüglich Gesundheit

Liebe Frau Schmidt,

Ende 09/07 lief mein befristeter 5 Monats Arbeitsvertrag aus. Seit 10/07 bin ich nicht mehr krankenversichert. Ich zahle weder Beiträge, noch nehme ich Leistungen in Anspruch. Jetzt bin ich in der Situation, dass ich mich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig mache. OHNE staatliche Hilfen oder andere Zuschüsse wie ALG I , ALG II, Gründungsbeihilfen, Zuschüsse zur KV oder ähnliches. Als ich mich nun gestern (21.08.08) bei meiner ehemaligen KV wieder anmelden will, werde ich mit einem für mich nicht nachvollziehbaren Sachverhalt konfrontiert. Die Damen der AOK M-V sagten mir: "Wenn sie bei uns krankenversichert werden wollen, müssen sie die fehlenden Beiträge seit OKT/07 nachzahlen!" Auf meine Nachfrage warum das denn so ist, und meine Einlassung, dass ich keine Leistungen in Anspruch nahm, wurde mir mitgeteilt: " Tja, da sind sie nicht der Einzige. An so etwas hat Frau Schmidt wohl nicht gedacht. WIR können da auch nichts machen! Wenn sie bei uns versichert werden wollen, müssen sie nachzahlen. Das ist Gesetz!" Nun bin ich ja nicht die Bundesregierung, und kann das Geld mal eben so zum Fenster rausblasen. Keine Krankenversicherung ist für mich als Gründer eines kleinen Unternehmens existenzgefährdend!

Liebe Frau Schmidt, was soll ich Ihrer Meinung nach tun, um dieses Problem mit meiner Krankenversicherung zu lösen? Ist es wahr, dass das Auftreten eines solchen Falles wie dem Meinen von Ihnen bei der Einführung der Gesundheitsreform nicht bedacht wurde? Bin ich dazu gezwungen, der AOK M-V ca € 1600,00 zu zahlen, obwohl die AOK M-V dafür keine Leistungen erbracht hat? Ist das die berühmte "Gerechtigkeit" die Sie mit dieser Gesundheitsreform beabsichtigt haben? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meine Fragen zeitnah beantworten würden, da ich dringend eine KV benötige, um meine kleine Firma zu starten.

mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Böttcher

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Böttcher,

Ihren konkreten Einzelfall kann ich von hier aus und mit diesen Informationen nicht beurteilen. Grundsätzlich ist es so, dass in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1. April 2007 eine umfassende Versicherungspflicht besteht. Ebenso grundsätzlich ist es so, dass Versicherte Beiträge entrichten müssen, völlig unabhängig davon, ob sie Leistungen einer Krankenkasse in Anspruch nehmen oder nicht -- nur so funktionieren Solidargemeinschaften.

Ob nun in Ihrem Einzelfall weitere Sachverhalte relevant sind, kann ich so nicht bewerten. Zur potentiellen Unterstützung können sie sich gerne direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt