Frage an Ulla Schmidt von Johannes P. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Schmidt,
nach den neuesten Meldungen sollen Arbeitslose in einem Crashkurs zur Betreuung Demenzkranker in Pflegeheimen eingesetzt werden. Selbst Pflegefachkräfte mit umfangreichem Hintergrundwissen sind gefordert, hierfür umfangreiche Fortbildungsveranstaltungen wahrzunehmen, um die ausreichende Qualifikation in diesem sensiblen Bereich zu erhalten. Wie ist das mit der saloppen Vorgehensweise der Arbeitsverwaltung vereinbar?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Paetzold
Sehr geehrter Herr Paetzold,
ich teile Ihre Auffassung hinsichtlich der Schwierigkeit und des hohen Anspruchs der Betreuung Demenzkranker. Dies ist eine komplexe, fordernde und sehr anspruchsvolle Tätigkeit, die teilweise an die Grenze menschlicher Belastbarkeit reicht.
Bei dem von Ihnen angesprochenen Thema, dass Langzeitarbeitslose Demenzkranke pflegen sollen, geht es nicht darum reguläre Arbeitsverhältnisse in der Pflege zu ersetzen oder zu verdrängen. Es handelt sich hierbei um zusätzliche Betreuungskräfte, die die Pflegeheimbewohner aktivieren und betreuen sollen. Die Tätigkeiten, die ausgeführt werden sollen, sind nicht vorrangig Pflegetätigkeiten, sondern vielmehr Hilfsangebote, um die Erkrankten in ihrem Alltag zu begleiten, zu unterstützen und ihnen eine anregende Gesellschaft zu bieten. Die Betreuungskräfte sollen z.B. kreative Arbeiten anbieten, Vorlesen und Musizieren oder die Erkrankten bei Spaziergängen begleiten. Es geht also um ein zusätzliches Angebot, das die Lebensqualität der Pflegebedürftigen weiter erhöht. Die anspruchvollen Pflegetätigkeiten bleiben weiter in der Hand der examinierten Pflegekräfte.
Das Angebot, als Betreuungsassistent oder -assistentin zu arbeiten, richtet sich an alle, die bereit sind, die schwierige Pflegetätigkeit auszuüben. Viele haben dies bisher im Ehrenamt getan. Manche würden gerne hauptberuflich pflegen. Manche würden gerne aus einem anderen Beruf hierhin wechseln. Aber auch arbeitslose Menschen können sich selbstverständlich bewerben, wenn sie für diese schwierige Aufgabe geeignet sind.
Wie die zusätzlichen Kräfte ausgebildet werden können, ist in einer Betreuungskräfte-Richtlinie festgelegt, die vom GKV-Spitzenverband erarbeitet und vom Bundesministerium für Gesundheit verabschiedet wurde. Auf dem unten angegebenen Link können Sie die Richtlinie abrufen. Die Anforderungen an die unterstützenden Kräfte und deren Ausbildung sind darin exakt festgeschrieben.
https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2008_08_19__%C2%A787b_Richtlinie_2291.pdf
Im Übrigen wenden Sie sich bitte bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt