Sehr geehrter Herr Maly,
(...) Um die Sache mit dem Privatrezept zu klären, würde ich Ihnen raten, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden. Erstattungsfähige Medikamente, die ein Patient benötigt, müssen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden; dieser muss lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen leisten. Bei Problemen in einzelnen Praxen empfehle ich grundsätzlich, sich an seine Krankenkasse zu wenden; und zwar bevor irgend etwas bezahlt oder unterschrieben wird. (...)
Sehr geehrter Herr Schiller,
(...) Der normale Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung ruht für Versicherte, wenn diese zwei Monatsbeiträge im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen. "Ruhen" bedeutet, dass ein eingeschränkter Leistungsanspruch besteht. (...)
(...) Genau für solche Fälle haben wir mit der letzten Gesundheitsreform den Basistarif und die Möglichkeit zur Absenkung des selbigen bei Bedürftigkeit eingeführt. Prinzipiell ist es so, dass der Basistarif die maximale Höhe des Beitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen darf. (...)