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Frage von Erich S. •

Frage an Ulla Schmidt von Erich S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,
meine 97 jährige Mutter erhält eine Rente in Höhe von 734,- € und muß für den Basistarif der PKV zur Zeit 378,- € plus Pflegeversicherung 62,- € (zusammen 440,- €) bezahlen.
Die restlichen 294,- € reichen zum Leben nicht aus, daher hat sie von ihrem Sparbuch monatlich einen kleinen Betrag abgehoben.
Nunmehr ist ihr Vermögen auf unter 2500,- € gefallen. Weiteres Vermögen ist nicht vorhanden.
Kann meine Mutter in Zukunft den halben Beitragsatz aufgrund der finanziellen Überforderung bei der PKV geltend machen, da sie andernfalls Beihilfe zur Grundsicherung beantragen müßte?

Mit freundlichen Grüßen
Erich Schleicher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schleicher,

vielen Dank für Ihre Frage. Genau für solche Fälle haben wir mit der letzten Gesundheitsreform den Basistarif und die Möglichkeit zur Absenkung des selbigen bei Bedürftigkeit eingeführt. Prinzipiell ist es so, dass der Basistarif die maximale Höhe des Beitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen darf. Wenn die Zahlung Hilfebedürftigkeit auslösen würde, muss dieser Beitrag halbiert werden. Wenn auch der hälftige Beitrag noch eine Hilfebedürftigkeit auslösen würde, erhält der bzw. die Betroffene einen Beitragszuschuss vom Grundsicherungsträger. Das Feststellen der Bedürftigkeit obliegt dem zuständigen Sozialamt. Mit dessen Bescheinigung müssen Sie sich dann an die private Krankenversicherung wenden. Diese muss dann den Beitrag entsprechend absetzen.

Ob eine Bedürftigkeit bei Ihrer Mutter gegeben ist, kann ich mit den von Ihnen genannten Daten nicht mit Gewissheit sagen, es scheint jedoch so. Erster Ansprechpartner wäre die Gemeinde vor Ort oder eine lokale Verbraucherberatung.

Für eine mögliche persönliche Unterstützung durch mein Büro, würde ich Sie bitten, sich direkt mit diesem in Verbindung zu setzen. Am besten teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten über die E-Mailadresse ursula.schmidt@bundestag.de unter Bezugnahme auf Ihre Frage mit.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Mutter alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt