Frage an Ulla Schmidt von Ingmar K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
laut Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums muss seit der neuesten Gesundheitsreform „niemand mehr ohne Schutz im Krankheitsfall leben.“
Empfänger von Arbeitslosengeld II, gegen die wegen wiederholter Pflichtverletzung eine Sanktion mit 100 %-iger Kürzung des Arbeitslosengeldes II erfolgt, können zwar Sachleistungen erhalten (§ 31 SGB II). Allerdings entfällt der Krankenversicherungsschutz dann, wenn das JobCenter von dieser Kann-Regelung keinen Gebrauch macht. Ist bekannt, wie viele Personen aufgrund einer Sanktion nach § 31 SGB II ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben? Wie ist dies mit dem Versprechen der Bundesregierung vereinbar, dass es für alle eine Krankenversicherung gibt?
Mit freundlichen Grüßen
Ingmar Kumpmann