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SPD
• 22.09.2009

(...) Die bisherige Regelung, wonach ein Wechsel abhängig Beschäftigter von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung schon dann möglich war, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze im abgelaufenen Kalenderjahr und zu Beginn des aktuellen Kalenderjahres überstieg, hat sich als nicht ausreichend erwiesen, die Funktionsfähigkeit des Solidarausgleichs zu gewährleisten. Mit der Neuregelung werden nun abhängig Beschäftigte erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat und auch die im aktuellen Kalenderjahr geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. (...)

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SPD
• 22.09.2009

(...) vielen Dank für Ihre E-Mail. Während die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung durch Rechtsverordnung der Bundesregierung für alle gesetzlichen Krankenkassen bestimmt werden, ist die Kalkulation der Umlagensätze nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Aufgabe der jeweiligen Krankenkasse, was auch in unterschiedlichen Umlagesätzen zum Ausdruck kommt. Die Umlage U1 wird für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhoben, die Umlage U2 für das Mutterschaftsgeld. (...)

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