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Frage von Frank G. •

Frage an Ulla Schmidt von Frank G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

zum 01.07.2009 wurden die Krankenkassenbeiträge auf 14.90 % gesenkt.
In den Medien wurde war zur gleichen Zeit zu hören das der Krankenstand auf historischem Tiefsstand ist.
Wie können Sie sich erklären, dass viele Krankenkassen Ihre Umlagen für U1 und U2 um fast den gleichen Betrag erhöhen, wie der Krankenkassenbetrag gesenkt wurde und damit die Beitragsenkung komplett auf den Arbeitgeber abwälzen.

MfG

F. Gaidys

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gaidys,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Während die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung durch Rechtsverordnung der Bundesregierung für alle gesetzlichen Krankenkassen bestimmt werden, ist die Kalkulation der Umlagensätze nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Aufgabe der jeweiligen Krankenkasse, was auch in unterschiedlichen Umlagesätzen zum Ausdruck kommt. Die Umlage U1 wird für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhoben, die Umlage U2 für das Mutterschaftsgeld. Ein Zusammenhang zwischen den durch das "Konjunkturpaket II" gesenkten Beitragssätzen der gesetzlichen Krankenversicherung um jeweils 0,6 Prozent und etwaigen Erhöhungen der Umlagesätze besteht jedenfalls nicht.

Anzumerken ist, dass die Umlagesätze nach dem AAG so zu kalkulieren sind, dass mit den Einnahmen die voraussichtlichen Ausgaben gedeckt werden. Deutet sich eine Unterdeckung an, sind die Umlagesätze durch eine Änderung der Satzung der Krankenkasse anzupassen. Die Genehmigung entsprechender Satzungsänderungen erfolgt jeweils durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt