Portrait von Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ulla Schmidt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Heinz S. •

Frage an Ulla Schmidt von Heinz S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

mit der Gesundheitsreform sollte seit 2007 keinen Bundesbürger ohne Krankenversicherung sein. Folgender Fall zeichnet ein anderes Bild:

Unser Sohn Daniel (19 Jahre alt, Schüler) war seit Geburt mit uns privat krankenversichert.

Im November 2008 nahm er einen Aushilfsjob bei der Deutschen Post auf. Diese meldete ihn, da angeblich sozialversicherungspflichtig, bei der Deutschen BKK an zur Krankenversicherung an.

Verständlicher Weise haben wir Daniel daraufhin bei der privaten Krankenversicherung abgemeldet.

Die Schreiben über die bestätigte Mitgliedschaft und die Chipkarte von der Deutschen BKK erhielt er im Februar 2009.

Im Zusammenhang mit einem weiteren Ferienjob, stellte sich jetzt die Frage nach der Krankenversicherung. Auf Nachfrage bei der Deutschen BKK teilte diese mit, dass er nicht mehr versichert sei, da die Deutsche Post ihn bereits im Januar wieder abgemeldet hat.
Auf Nachfrage bezüglich der Versicherungszeit schickte die Deutsche BKK zwischenzeitlich einen Versicherungsnachweis für den Zeitraum Nov/Dez 2008. Eine schriftliche Mitteilung darüber, dass bei der BKK keine Krankenversicherung mehr besteht, hat Daniel nicht erhalten. Auch wurde die Chipkarte nicht zurück gefordert. Die Deutsche BKK bestätigt lediglich telefonisch, dass er nicht mehr bei ihnen krankenversichert sei.

Auf telefonische Anfrage teilte die BKK lediglich mit, dass Daniel jetzt automatisch wieder in der Familienversicherung versichert sein müsste. Eine derartige Vorversicherung bestand aber nie, da Daniel bisher privat versichert war.

Wir konnten bisher keine rechtssichere Informationen über den Versichertenstatus von Daniel bzw. den Pflichten der Krankenversicherung erhalten.
Bei dem gestern aufgenommenen Ferienjob droht ihm jetzt die Entlassung, da er keine Krankenversicherung nachweisen kann.

An wen können wir uns wenden? Können Sie zur Klärung beitragen?

Für Ihre kompetente Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Scherer

Portrait von Ulla Schmidt
Antwort ausstehend von Ulla Schmidt
SPD