(...) Was für mich zählt, ist eine gute Versorgung der Patienten. Ob diese in der Praxis stattfindet, im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder in einem Krankenhaus, ist für mich zweitrangig. Starres Sektorendenken muss zum Wohle der Patienten überwunden werden. (...)
(...) Gesetzlich ist genau geregelt, in welchen Fällen ein Vertragsarzt von Versicherten über die gesetzlichen Zuzahlungen hinaus eine Vergütung fordern darf. Dies ist nur der Fall, wenn ein Versicherter keine Versichertenkarte vorlegt, wenn er ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden oder wenn es um Leistungen geht, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind. (...)
(...) herstellergebundene Systemlösungen, bei denen eine Interoperabilität mit Produkten anderer Hersteller häufig nicht vorgesehen ist. Die Etablierung standardisierter Patientenakten, die bundesweit sektorübergreifend genutzt werden können und die hohen Anforderungen an den Datenschutz erfüllen, ist das langfristige Ziel bei der Einführung elektronischer Gesundheitskarten – wie sie die Bundesregierung verfolgt. In der inzwischen stark vernetzten Medizin kommt einer elektronischen Gesundheitskarte eine besondere Bedeutung zu. (...)
(...) Verweigert ein Arzt einen Behandlungstermin, so kann die Krankenkasse ggf. (...) In keinem Fall sollten sich die Versicherten dazu drängen lassen, über die gesetzlichen Zuzahlungen hinaus Zahlungen an den Arzt zu leisten oder etwa direkt in der Praxis eine Einwilligung zur privaten Abrechnung mit späterer Kostenerstattung zu unterschreiben. (...)