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Frage von Gertrud B. •

Frage an Ulla Schmidt von Gertrud B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,
bitte erklären Sie mir, warum nach der letzten Gesundheitsreform, bei der doch der Prävention ein besonderes Gewicht gegeben wurde, gerade Vorsorgeuntersuchungen offensichtlich willkürlich in Vorkasse berechnet werden.
Bei meiner Hautärztin bezahlte ich Vorkasse 34€ für eine Krebsvorsorge, die Kassenleistung für21,18€ ist. Meine Tochter (Studentin) vereinbarte die gleiche Untersuchung in einer Praxis an ihrem Studienort und wurde gleich am Telefon aufgefordert, 63,89€ in bar zum Untersuchungstermin mitzubringen. Sowohl bei meiner Tochter als auch bei mir mussten bereits Hautveränderungen operativ entfernt werden.
Was werden Sie als verantwortliche Ministerin tun, dass sich die Kassenärzte an vertragliche Vereinbarungen halten und nicht willkürlich - oder erpresserisch - Preise für notwendige Untersuchungen verlangen?
Wie können Sie als Politikerin auf die Standesvertretungen einwirken, damit dieses missgünstige, verachtende Klima, das in Facharztpraxen (Orthopäde...) den Kassenpatienten entgegenschlägt sich nicht weiterhin kontraproduktiv auf beginnendes Vertrauen zum Arzt und Genesungsprozesse auswirkt.
Ich wäre froh, wieder höflich und wertgeschätzt von einem Facharzt behandelt zu werden und freue mich über eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Bohnacker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bohnacker,

danke für Ihre Schilderungen. Ihre Erfahrungen sind umso ärgerlicher, als dass wir gerade medizinisch sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen mit der letzten Gesundheitsreform bewusst ausgebaut haben und diese seither auch ungedeckelt, also ohne Budgets, von Ärzten abgerechnet werden können. Allerdings kann ich von hier aus nicht beurteilen, um welche Art der Vorsorgeuntersuchung es sich bei den genannten Fällen gehandelt hat. Nicht auszuschließen ist, dass es sich um nicht erstattungsfähige Leistungen handelt, weil die umfassende Sinnhaftigkeit noch nicht vom zuständigen Gremium der Ärzte und Krankenkassen anerkannt wurde. In solchen Fällen empfehle ich Ihnen grundsätzlich, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden; und zwar bevor Sie irgend etwas bezahlen oder unterschreiben. Schließlich zahlen Sie an Ihre Krankenkasse Beiträge auch dafür, dass sie Ihnen hilft.

Gesetzlich ist genau geregelt, in welchen Fällen ein Vertragsarzt von Versicherten über die gesetzlichen Zuzahlungen hinaus eine Vergütung fordern darf. Dies ist nur der Fall, wenn ein Versicherter keine Versichertenkarte vorlegt, wenn er ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden oder wenn es um Leistungen geht, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind.

Gemäß ihrem Sicherstellungsauftrag ist es Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die Erfüllung der den Vertragsärzten obliegenden Pflichten zu überwachen und die Vertragsärzte soweit notwendig unter Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen zur Erfüllung dieser Pflichten anzuhalten. Als Maßnahmen sind je nach Schwere der Verfehlung "Verwarnung, Verweis, Geldbuße oder die Anordnung des Ruhens der Zulassung bis zu 2 Jahren" vorgesehen. Das Höchstmaß der Geldbußen kann bis zu 10.000 € betragen. Die Zulassung ist vom zuständigen Zulassungsausschuss zu entziehen, wenn der Arzt die vertragsärztliche Tätigkeiten nicht mehr ausübt oder seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt.

Ein Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten ist z.B. dann anzunehmen, wenn ein Arzt
· Patienten – über die Praxisgebühr hinaus - um Vorkasse bittet, bevor er sie behandelt,
· die Behandlung von Patienten an die Bedingung knüpft, dass diese Kostenerstattung wählen,
· Patienten mit dem Verweis auf eine zu geringe Vergütungen generell notwendige Behandlungen oder eine Terminvergabe verweigert.

Versicherte, die das Gefühl haben, dass ein Arzt gegen seine vertragsärztlichen Verpflichtungen verstößt, sollten sich in jedem Fall an ihre Krankenkasse wenden, die dann gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung das weitere veranlassen kann. Verweigert ein Arzt einen Behandlungstermin, so kann die Krankenkasse ggf. auch bei der Suche nach einem Arzt der Fachgruppe in der Umgebung behilflich sein. In keinem Fall sollten sich die Versicherten dazu drängen lassen, über die gesetzlichen Zuzahlungen hinaus Zahlungen an den Arzt zu leisten oder etwa direkt in der Praxis eine Einwilligung zur privaten Abrechnung mit späterer Kostenerstattung zu unterschreiben.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt