(...) ich habe Zweifel, dass der Unterton zu Ihren Fragen besonders freundlich daherkommt. Dies wird mich und meine Fraktion allerdings nicht davon abhalten weiter die Meinung zu vertreten, dass zu viele illegale und legale Waffen in der Gesellschaft vorhanden sind und dieses Problem angegangen werden muss! Der wirkliche sportliche und jagdliche Bedarf muss im Vordergrund stehen! (...)
(...) ich stimme mit Ihnen in der Ablehnung der Fünfprozenthürde bei Wahlen völlig überein. Bei dieser Hürde handelt es sich um ein undemokratisches Relikt, das Wahlergebnisse durch den Ausschluss vieler Wählerinnen und Wähler aus der parlamentarischen Vertretung verzerrt, den Wählerwillen durch den damit ausgeübten Zwang zum taktischen Wählen verfälscht und so letztlich Politikverdrossenheit bestärkt. (...)
(...) Ich darf Sie aber bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass die Fraktion DIE LINKE ebenfalls einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht hatte, der ein Verbot von Atomtechnologie zur Energieerzeugung und der Verbreitung von Atomwaffen bzw. der Technologie zur ihrer Herstellung zum Ziel hatte (17/5475). (...)
(...) Um eine Gleichwertigkeit jeder abgegebenen Stimme herzustellen, tritt die LINKE für eine Abschaffung der 5-Prozenthürde ein. Die Anrechnung von Direktmandaten auf das Zweitstimmenergebnis soll auf der Bundesebene erfolgen (sogenannte Oberzuteilung). (...)
(...) Ich werde daher morgen nicht im Plenum snicht, wenn der Papst spricht, sondern meinen Protest auf der zeitgleich stattfindenden Anti-Papst-Demonstration "Not welcome" gemeinsam mit zehntausendenden Kirchenkritikern auf die Straße tragen. (...)
(...) leider haben Sie mit Ihrer Befürchtung recht. Eine Regelung im Aufenthaltsgesetz (§ 27, Absatz 3) sieht vor, dass der Ehegattennachzug versagt werden kann, wenn für den Lebensunterhalt des nachziehenden Partners öffentliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Es muss, so die Rechtsprechung dazu, sogar ausgeschlossen sein, dass es auch nur theoretisch die Möglichkeit gibt, dass ein Rechtsanspruch auf ergänzende Sozialleistungen besteht, wenn das Einkommen nicht ausreicht (also unabhängig davon, ob diese Leistungen dann in Anspruch genommen werden oder nicht!). (...)