Frage an Ulla Jelpke von Hanny P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Jelpke,
ich sehe, dass die Bundesregierung es bis jetzt nicht geschafft hat ein verfassungskonformes Wahlrecht zur Abstimmung zu bringen. Sagen wir mal lieber das es der Bundestag nicht geschafft hat, denn man benötigt ja eine qualifizierte Mehrheit somit sind alle gefragt.
Meine Frage an Sie:
wie steht DIE LINKE. bzw. die Fraktion zu einem reinen Mehrmandatswahlkreis-Modell?
Soll heißen, dass es nur noch Großwahlkreise gibt, die die Größe von den kleinsten (Einw.-technisch) Bundesland haben, in unserem Fall HB. HB hätte dann einen Wahlkreis, Das Saarland zwei, MV drei usw. Somit wäre das Mehrheitswahlrecht komplett aufgehoben und eine regionale Vertretung (nach Verhältnis) trotzdem garantiert. Das eigentliche Problem des negativen Stimmenrechts wäre ebenfalls aufgehoben. Die Frage ob es dann noch Landeslisten oder nur noch Wahlkreislisten, in dem Falle Direktwahlkreislisten für die Mehrmandatswahlkreise gibt stände offen.
Für fachtechnische Mängel in meiner Frage möchte ich mich vorweg entschuldigen.
Über ihre Meinung und Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
H. Petermann
Sehr geehrte Frau Petermann,
innerhalb der Partei DIE LINKE gibt es sicherlich unterschiedliche Standpunkte zur Einführung eines von reinen Mehrmandatswahlkreisen.
Es gilt hier zwischen Vor- und Nachteilen abzuwägen.
Durch die Einführung von Mehrmandatswahlkreisen hätten die Wähler dadurch auch Ansprechpartner "ihrer" präferierten Partei vor Ort. Und die Wähler wären weniger dem Druck ausgesetzt, taktisch zu wählen. Mehr Parteien - auch kleinere Parteien - hätten Chancen auf Direktmandate. Das wäre begrüßenswert.
Die Folge wäre allerdings eine größere Relevanz der Wahl von Direktkandidaten und damit eine stärkere Personalisierung des Wahlkampfs und der Politik. Dies lehne ich ab, da nicht Personen, sondern Parteien und ihre Programme im Mittelpunkt stehen sollten.
DIE LINKE hat im vergangenen Jahr im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Wahlrechts eingebracht. (BT-Drucksache 17/5896). Mehrmandatswahlkreise gehörten nicht zu den Reformvorschlägen.
Um eine Gleichwertigkeit jeder abgegebenen Stimme herzustellen, tritt die LINKE für eine Abschaffung der 5-Prozenthürde ein. Die Anrechnung von Direktmandaten auf das Zweitstimmenergebnis soll auf der Bundesebene erfolgen (sogenannte Oberzuteilung). Soweit dennoch Überhangmandate entstehen, erfolgt ein Ausgleich, der sich nach den auf Bundesebene erzielten Zweitstimmenanteilen richtet.
mit freundlichen Grüßen,
Ulla Jelpke